Aktuelle Urteile oder Berichte von Fällen.

Familienalltag

Lesetipp: Familienalltag mit behinderten Kindern

Familienalltag

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift ‚Das Band‘, herausgegeben vom Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bvkm berichtet ausführlich über das Familienleben mit Kindern mit einer Behinderung.
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Deutscher Medizinrechtstag: Patientenrechte müssen weiter gestärkt werden

Medizinrechtstag

Patienten, Rechte, Entwicklung – so das Motto des 17. Deutschen Medizinrechtstags am 23. Und 24. September in Berlin. Unter der Moderation des bekannten Fernsehjournalisten und Rechtsexperten Karl-Dieter Möller entstand eine lebhafte Diskussion über die künftige Entwicklung der Patientenrechte.

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früherkennung

Das neue „Gelbe Heft“: Änderungen bei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

Früherkennung

Zum 01.09.2016 sind die 9 U-Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern bis zum Schulalter neu gefasst und erweitert worden. Wie die aktuellen Änderungen aussehen, erläutern Dr. Roland Uphoff und Axel Näther in der Zeitschrift ‚Kinderkrankenschwester‘.
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weiterleben

Zeitschrift „weiterleben“ des Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. erschienen

weiterleben

Im September ist die neue Ausgabe der Zeitschrift „weiterleben“ erschienen – eine Veröffentlichung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V. (AKG). In der Zeitschrift finden sich viele interessante Beiträge und wertvolle Informationen zum Thema Geburtsschäden und zum Leben mit geburtsgeschädigten Kindern.
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Hüftgelenksdysplasie

Angeborene Hüftgelenksdysplasie: Zu spätes Screening gefährdet Behandlungserfolg

Hüftgelenksdysplasie

Die Hüftgelenksdysplasie ist die bei weitem häufigste orthopädische Erkrankung bei Neugeborenen. Früh erkannt, ist sie jedoch gut behandelbar. Je früher die Diagnose gestellt wird und die Behandlung ansetzt, desto besser. Die ersten 4 Wochen sind hier der „goldene Zeitraum“. Eine solchermaßen rasch erreichte femuroacetabulare Konzentrizitat sichert zumeist ein harmonisches Wachstum und eine normale Anatomie. Eine nicht oder nicht rechtzeitige behandelte Hüftgelenksdysplasie indes hat für die Betroffenen oft lebenslange Folgen.
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Co-Autor

Schulterdystokie und Plexusparese: Dr. Roland Uphoff als Co-Autor der Neuerscheinung im Springer Medizin Verlag

Co-Autor
Unter dem Titel „Schulterdystokie und Plexusparese“ (Hrsg. Thomas Schwenzer, Jörg Bahm) befasst sich eine aktuelle Neuerscheinung im renommierten Springer Medizin Verlag mit eben diesen geburtshilflichen Komplikationen. Beleuchtet werden im Buch nicht nur medizinische Fragen, sondern es bietet insbesondere auch Hilfestellung für die mediko-legale Aufarbeitung.

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CIRS-Netz

Krankenhaus-CIRS-Netz: Aus Fehlern lernen

CIRS-Netz
In einem Beitrag für die Zeitschrift kinderkrankenschwester beleuchtet Dr. Roland Uphoff wie das Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland dazu beiträgt, Schadensfälle und die anschließende haftungsrechtliche Auseinandersetzung zu verhindern.
Beim KH-CIRS-Netz handelt es sich um ein Onlineportal, in dem Angehörige medizinischer Fachgruppen anonym über „Beinahe-Schadensfälle“ berichten können. Denn immer wieder passieren im klinischen Alltag Fehler in der Patientenversorgung, in deren Folge ein Schaden soeben noch abgewendet werden kann. Das Portal stellt solche Ereignisse vor – mit dem Ziel, das Bewusstsein für mögliche Fehlerursachen zu schärfen und Behandlungsfehler vorzubeugen. Wie sich dort zeigt sind vor allem Kommunikation, Kompetenz und die Kooperation im Team „unabdingbare Voraussetzung“ für eine gute pflegerische und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Unterstützt und betrieben wird das KH-CIRS-Netz vom ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit und den Deutschen Pflegerat.

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Uphoff

Eine klare Empfehlung

Uphoff

Die Experten für Prozessfinanzierung in der ROLAND Versicherungsgruppe haben eine Shortlist empfehlenswerter Anwälte in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt. Mit dabei im Bereich Arzthaftungsrecht: Dr. Roland Uphoff.

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Fatale Folgen: Unreflektierte Übernahme konsiliarischer Befunde

befunde

In der Fachzeitschrift „kinderkrankenschwester“ schildern Jan Tübben und Dr. Roland Uphoff den Fall eines einjährigen Mädchens mit ventrikulo-peritonealem Shunt – ein Fall, der zeigt, dass die Übernahme konsiliarischer Befunde schwerwiegende Folgen haben kann. Als das Mädchen von seinen Eltern mit auffälligen Symptomen im behandelnden Klinikum vorgestellt wird, kommt es zu einer fatalen Fehlerkette: Angefangen bei Verstößen gegen Befunderhebungspflichten, über die Nichtabklärung einer falschen Verdachtsdiagnose bis hin zur ungenügenden Kommunikation zwischen Klinikern und einer zur Diagnostik zugezogenen radiologischen Praxis.
Der vorgestellte Fall zeigt, wie wichtig die zeitnahe Abklärung einer Symptomatik bei einem möglicherweise bedrohlichen Befund ist und dass auch die Verzögerung der Diagnostik, nicht nur deren tatsächliche Unterlassung, einen Befunderhebungsfehler darstellen kann. Auch sollten konsiliarische eingeholte Bildbefunde nicht blind und unreflektiert übernommen werden, wenn die mit der Behandlung betrauten Personen über eigene Fachkunde zur Beurteilung verfügen.

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Geplanter Kaiserschnitt: „Die Entscheidung liegt bei der Mutter“

Kaiserschnitt
Ein geplanter Kaiserschnitt wirft einige Fragen auf. In der jüngsten Ausgabe des renommierten Deutschen Ärzteblattes findet sich eine kontroverse Leser-Diskussion zum Fachartikel „Indikationen, Vorzüge und Risiken einer elektiven Kaiserschnittoperationen“ (Autoren: Prof. Dr. Ioannis Mylonas, Prof. Dr. Klaus Friese). In seinem Leserbrief beleuchtet Dr. Roland Uphoff dort die Rechtslage rund um einen geplanten Kaiserschnitt. Laut Bundesgerichtshof sei der Kaiserschnitt dann eine Alternative zur Spontangeburt, wenn dem Kind bei der vaginalen Entbindung ernstzunehmende Gefahr drohe und zugleich Konstitution und Befindlichkeit der Mutter einen Kaiserschnitt zulassen. Dennoch, so der Experte für Geburtsschadensrecht, müsse die Letztentscheidung der Mutter überlassen werden: „Nach Aufklärung und unter Abwägung der Risiken hat die Mutter das letzte Wort.“
Die Autoren des streitbaren Fachbeitrags bestätigen in Ihrem Schlusswort zur Diskussion diese Ansicht. Ihr Fazit: „Bei einen elektiven bzw. geplanten Kaiserschnitt geht es [für die Ärzte] primär darum, sich die Risiken bzw. die Vor- oder Nachteile zu vergegenwärtigen und mit der Patientin zu besprechen. Letztendlich liegt juristische gesehen das Entscheidungsrecht bei der werdenden Mutter.“

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