Vortrag beim Fortbildungskurs „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“

Click to rate this post!
[Total: 7 Average: 3]

Dr. Roland Uphoff beim Vortrag während der Fortbildungsveranstaltung

Als Referent beim Fortbildungskurs der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin habe ich am 12. Juli einen Vortrag zum Thema „Rechtliche Vorgaben bei Geburtseinleitung im Zustand nach Sectio“ gehalten. Meine Forderung nach einer Grundregel bezüglich Schnittentbindung führte zu heftigen Diskussionen. Mir ist jedoch wichtig, dass die Risiken einer Vaginalgeburt nach einem erfolgten Kaiserschnitt nicht verharmlost werden. Denn leider versuchen zu viele Geburtshelfer in jedem Fall eine weitere Sectio zu vermeiden und klären die werdende Mutter häufig nicht über die aus haftungsrechtlicher Sicht unbedingt zu erwähnenden Risiken auf. Die werdende Mutter muss aber unbedingt vom Frauenarzt bzw. Geburtshelfer darauf hingewiesen werden, dass bei einer weiteren Geburt die Sectio-Narbe reißen kann. In dem Fall muss die Geburt nochmals mit Kaiserschnitt abgeschlossen werden.

Natürlich besteht die Möglichkeit, auch bei einem bereits erfolgten Kaiserschnitt die weitere Geburt auf natürlichem Weg zu versuchen. Das setzt jedoch voraus, dass die Klinik alle Risiken kennt, sich entsprechend darauf einrichtet und vor allem die werdende Mutter umfassend informiert. Denn nur sie kann in Übereinstimmung mit dem betreuenden Geburtshelfer für sich entscheiden, ob sie einen weiteren Kaiserschnitt oder die Risiken einer Vaginalgeburt bei der zweiten Geburt eingehen möchte.

Daher meine Forderung, dass nach einem Kaiserschnitt immer zunächst von einer weiteren Schnittgeburt ausgegangen werden sollte. Ein solches Grundprinzip, von dem auf speziellen Wunsch natürlich abgewichen werden kann, ist aus meiner Sicht sinnvoller als die aktuelle Handhabung in der Praxis.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht