8. Interview: Reformbedarf im Patientenrecht und in der Geburtshilfe

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Welche wichtigen Änderungen müssten im Patientenrecht durchgesetzt werden, damit Eltern von geburtsgeschädigten Kindern schneller und sicherer zu ihrem Recht kommen? Und was muss sich in der Geburtshilfe ändern, damit die Anzahl der Geburtsschadensfälle insgesamt weiter sinkt? Diese und viele weitere Fragen beantworte ich im achten und letzten Video unserer aktuellen Interview-Reihe zum Thema Geburtsschadensrecht.

Wie finde ich eine qualifizierte Geburtsklinik?

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, d. h. ein Gremium, welches mit verschiedenen Medizinjuristen und geburtshilflichen Frauenärzten zusammengesetzt sind, haben in einer grundlegenden Stellungnahme nochmals die Mindestanforderungen, bzw. geburtshilfliche Abteilungen formuliert und stellen klare Forderungen auf, um eine gute geburtshilfliche Versorgung sicherzustellen.

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Aktueller Streit mit Haftpflichtversicherer

Kommentar Axel Näther

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Essen streiten wir um die Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto, einen VW Transporter. Die Klägerin war 1985 geboren worden, ist also mittlerweile eine erwachsene Frau. Sie ist durch Fehler unter der Geburt sehr schwer behindert. Bereits 1992 war die Klinik verurteilt worden, sämtlichen sich daraus ergebenden Schaden der Frau zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten eines behindertengerechten umgebauten Fahrzeugs.

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Grundurteil des Landgerichts Augsburg

kommentar jan tuebben

Bereits im März 2014 hat das Landgerichts Augsburg unter dem Aktenzeichen 4 O 1032/09 in einem von uns betreuten Geburtsschadensfall ein Grundurteil gefällt, in welchem erneut klargestellt wird, dass die Wehenmittelinfusion bei zuvor festgestellter auffälliger Herz-Wehen-Ton-Schreibung (CTG) grob fehlerhaft ist. Insbesondere wurde wesentliches zur Anwesenheitspflicht des Geburtshelfers festgestellt:

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7. Interview: Qualitätssicherung in der Geburtshilfe

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Im aktuellen Videointerview beschäftige ich mich gemeinsam mit Daniela Hofschneider mit der wichtigen Frage nach den Standards in der Geburtshilfe. Welche elementaren Voraussetzungen sollten erfüllt sein, damit werdende Eltern sich guten Gewissens für eine bestimmte Geburtsklinik entscheiden können? Welche Fragen können Eltern im Vorfeld stellen und welche Rolle spielt die Größe einer Entbindungsklinik? Auf diese und viele weitere Fragen erhalten Sie in der aktuellen Folge konkrete Antworten.

OLG Frankfurt urteilt über Hausgeburt

bild_kommentar_ruphoff

In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 15.10.2013 (Az. 8 U 146/12) nochmals und mit klaren Worten darauf hingewiesen, dass es grob fehlerhaft ist, d. h. gegen elementare Grundsätze der Geburtshilfe verstößt, wenn eine Hebamme eine Risikogeburt im Rahmen einer Hausgeburt betreut.
Im zu entscheidenden Fall hatte die freiberuflich tätige Hebamme der werdenden Mutter angeboten, eine vaginale Entbindung aus Beckenendlage zu Hause durchzuführen. Dieses hat das OLG unzweifelhaft als schwerwiegenden Fehler und Fehlverhalten der Hebamme kritisiert.

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Landgericht Koblenz verurteilt freiberufliche Hebamme und Chefarzt der Entbindungsklinik wegen schwerer geburtshilflicher Behandlungsfehler

bild_urteil

In einem aktuellen Urteil vom 14.05.2014 hat das Landgericht Koblenz die die Schwangerschaft betreuende, freiberuflich tätige Hebamme sowie den Chefarzt der Entbindungsklinik zum Schadenersatz wegen schwerer ärztlicher Behandlungsfehler verurteilt.

In der sehr fundierten Urteilsbegründung hat das Landgericht Koblenz herausgestellt, dass es einen schweren, d.h. groben Behandlungsfehler darstellt, wenn im Rahmen der Begleitung einer Schwangerschaft durch die Hebamme nicht spätestens dann eine fachärztliche Konsultation und Untersuchung veranlasst wird, wenn sich Schwierigkeiten oder Risiken während der Schwangerschaft feststellen lassen.

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wirtschaftsWoche

WirtschaftsWoche zeichnet Kanzlei Uphoff aus

wirtschaftsWoche

Ich freue mich sehr, dass meine Kanzlei im Rahmen des aktuellen Top-Rankings der WirtschaftsWoche (Ausgabe 17) zu einer der acht besten Kanzleien im Fachbereich „Medizinrecht“ gekürt wurde. Hierbei speziell als Top-Kanzlei für Patienten und deren Angehörige.

Erstellt wurde das Ranking von einer unabhängigen Jury aus namhaften Experten, die in unterschiedlichsten Bereichen tätig sind. So ergab sich eine vielschichtige Bewertung der vorausgewählten 108 Kanzleien, aus denen zuletzt die Top-Kanzleien mit der größten Fachkompetenz ausgewählt wurden. Genaue Informationen zur Methodik der Auswahl finden Sie in Ausgabe 17 der WirtschaftsWoche, im Artikel: „Aufgeklärt und streitbar. Wer hilft Patienten, nach medizinischen Kunstfehlern recht zu bekommen. Und wem vertrauen Ärzte und Kliniken?“

Falls Sie den Artikel nachlesen möchten finden Sie hier eine Textversion zum Download.

6. Interview: Kosten bei einem Rechtsstreit

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In diesem Interview beantworte ich Fragen zu möglichen Kosten eine Rechtsstreits. Die Berechnung ist natürlich sehr individuell und abhängig von der jeweiligen juristischen Sachlage. Ich gebe Ihnen jedoch zur Orientierung Auskünfte über verschiedene Berechnungsmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang nenne ich auch einige konkrete Zahlen zu den jeweligen Kosten.

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Risiken der außerklinischen Geburtshilfe

bild_leserbrief
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 10.000 Kinder an außerklinischen Geburtsorten zur Welt gebracht und von den hierzulande circa 20.000 Hebammen arbeiten rund 700 im außerklinischen Bereich. Durch die Diskussion über die gestiegenen Haftpflichtbeiträge für freie Hebammen sind diese in letzter Zeit stark in der Presse präsent. Bezug nehmend auf die allgemeine Berichterstattung und in Reaktion auf den Artikel „Das Ende der Hausgeburt“ in der Süddeutschen Zeitung, habe ich kürzlich einen Leserbrief verfasst, der von der SZ Ende Februar veröffentlicht wurde. Den Leserbrief können Sie sich hier anschauen.

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