Kreißsaal ABC – Fortbildung in der Geburtshilfe
Fortbildung: Medizinrecht für junge Ärzte
Ende Mai war ich erneut als Referent beim Kreißsaal ABC und habe vor jungen Ärztinnen und Ärzten zum Thema Medizinrecht gesprochen. Die Fortbildung adressiert zentrale Fragen der Geburtshilfe: Was passiert, wenn unter der Geburt ein Kind Schaden nimmt? Wie lässt sich das Risiko, dass so etwas geschieht, so gering wie möglich halten? Und last, but not least: Wie können junge Mediziner auch den juristischen Anforderungen, die an sie gestellt werden, gerecht werden?
Absehbare Risiken schon vor der Geburt in Ruhe besprechen
Diese Fragen sind entscheidend; die entsprechenden Situationen alltäglich. Beispiel eins: Das ungeborene Kind ist relativ groß. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es unter der Geburt stecken bleibt. Eine hochriskante Situation, die dann zwangsläufig zu einem Kaiserschnitt führt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass alles glatt geht, größer ist – die Möglichkeit einer Schnittentbindung muss unbedingt schon vorher, und in Ruhe, mit der werdenden Mutter besprochen werden. Daher ist das Aufklärungsgesprächs vor der Geburt so bedeutsam.
Time is brain – die Überwachung der kindlichen Herztöne ist entscheidend
Beispiel zwei betrifft die fetalen Herzfrequenzen – also den Herzschlag des ungeborenen Kindes. Es ist unverzichtbar, diesen unter der Geburt ständig zu beobachten. Es ist aber nicht immer und überall die gängige Praxis. Wenn sich der Herzschlag verschlechtert, muss die betreuende Hebamme sofort und ohne Zögern einen Facharzt hinzuziehen. Es gilt der Grundsatz: Time is brain. Wenn das versäumt wird, und zu spät auf diese, oder andere Gefährdungssituationen reagiert wird, können daraus schwere kindliche Schäden resultieren.
Gute Zusammenarbeit ist entscheidend
Aber in der geburtshilflichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass speziell die Zusammenarbeit zwischen Facharzt und Hebamme nicht optimal funktioniert, das gegenseitige Vertrauen nicht vorhanden ist oder die Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt sind. Aus meiner Sicht ist es daher unabdingbar, dass klare und eindeutige Vorgaben auch von der Klinikleitung erstellt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen der Arzt/die Ärztin zur Geburt hinzugezogen werden muss.
Den jungen Assistenzärzten/-ärztinnen, die sehr motiviert und engagiert auf dem Kreißsaal arbeiten, habe ich klargemacht: Im Zentrum ihrer Arbeit stehen immer und unbedingt die kindliche Gesundheit und das mütterliche Wohlbefinden.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht