Haftung des Pflegepersonals bei verspäteter Notfalltherapie
Die stationäre Betreuung schwerkranker Kinder ist äußerst vielschichtig, erfordert hohes Einfühlungsvermögen und großen Arbeitseinsatz. Nicht nur den Ärzten, sondern auch den zuständigen Kinderkrankenschwestern und -pfleger wird dabei ein besonderer Grad an Aufmerksamkeit, Reflexion und Zusammenarbeit abverlangt. Im Falle erlittener gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Kinder gehen die Gerichte daher neben einer Haftung für ärztliche Versäumnisse auch von einer Haftung des Pflegepersonals aus.
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