v.l.n.r. Sandra Peters, Caterina Krüger, Axel Näther und Petra Marschewski von der Kanzlei Uphoff

Medizinrechtliche Diskussion mit Chefärzten aus der Geburtshilfe

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v.l.n.r. Sandra Peters, Caterina Krüger, Axel Näther und Petra Marschewski von der Kanzlei Uphoff

v.l.n.r. Sandra Peters, Caterina Krüger, Axel Näther und Petra Marschewski von der Kanzlei Uphoff

Über zwei Tage fand am 22. und 23.11.2019 das jährliche „Chefarzttreffen“ statt. Die Veranstaltung lief unter dem Titel „Leitung und Verantwortung – Seminar für Führungskräfte der Pränatal- und Geburtsmedizin sowie der gynäkologischen Endokrinologie“.

Ein zentraler Schwerpunkt: die Diskussion medizinrechtlicher Fragen

Neben vielfältigen medizinischen Vorträgen standen auch wichtige medizinrechtliche Themen auf der Tagesordnung. So zum Beispiel die Abläufe in den Verfahren vor den Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen sowie das Verhalten bei Schadensersatzklagen und in Strafverfahren. Dazu und zu aktuellen juristischen Entwicklungen habe ich jeweils einen Vortrag gehalten und mit den Teilnehmern im Anschluss rege diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den „Konflikten zwischen Arzt und Hebamme“. Auch dieses Thema bot reichlich Diskussionsstoff – vor allem in Zusammenhang mit den in manchen Kliniken angebotenen so genannten Hebammen-Kreißsälen.

Wichtige Einblicke in die Position betroffener Familien

Mit mir als Referenten haben drei Kolleginnen die Veranstaltung besucht und intensiv mitdiskutiert: Frau Rechtsanwältin Krüger, Frau Rechtsanwältin Marschewski und Frau Rechtsanwältin Peters. Das Besondere an diesem geburtshilflichen „Chefarzttreffen“ ist, dass wir, die wir ausschließlich geburtsgeschädigte Kinder und deren Eltern vertreten, mit Chef- und Oberärzten ins Gespräch kommen. So ist es uns abseits von Gerichtssälen möglich, die Position der Kinder und unser Anliegen zu erläutern. Insbesondere anhand von Beispielsfällen können wir zeigen, dass in keinem medizinischen Fachbereich, eben auch in der Geburtshilfe nicht, fehlerfrei gearbeitet wird und zu welchen katastrophalen Folgen gravierende Mängel in der Geburtshilfe führen können. Durch die Vorstellung tatsächlicher Fälle ist es so möglich, dem oftmals pauschalen „Das kann es doch gar nicht geben“ von Seiten der Ärzte und Kliniken etwas entgegenzusetzen.

Alles in allem eine Veranstaltung, die für jeden Teilnehmer sicher ein Gewinn war.

Ein Beitrag von:

Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht