Fatale Folgen: Unreflektierte Übernahme konsiliarischer Befunde

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In der Fachzeitschrift „kinderkrankenschwester“ schildern Jan Tübben und Dr. Roland Uphoff den Fall eines einjährigen Mädchens mit ventrikulo-peritonealem Shunt – ein Fall, der zeigt, dass die Übernahme konsiliarischer Befunde schwerwiegende Folgen haben kann. Als das Mädchen von seinen Eltern mit auffälligen Symptomen im behandelnden Klinikum vorgestellt wird, kommt es zu einer fatalen Fehlerkette: Angefangen bei Verstößen gegen Befunderhebungspflichten, über die Nichtabklärung einer falschen Verdachtsdiagnose bis hin zur ungenügenden Kommunikation zwischen Klinikern und einer zur Diagnostik zugezogenen radiologischen Praxis.
Der vorgestellte Fall zeigt, wie wichtig die zeitnahe Abklärung einer Symptomatik bei einem möglicherweise bedrohlichen Befund ist und dass auch die Verzögerung der Diagnostik, nicht nur deren tatsächliche Unterlassung, einen Befunderhebungsfehler darstellen kann. Auch sollten konsiliarische eingeholte Bildbefunde nicht blind und unreflektiert übernommen werden, wenn die mit der Behandlung betrauten Personen über eigene Fachkunde zur Beurteilung verfügen.

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Geplanter Kaiserschnitt: „Die Entscheidung liegt bei der Mutter“

Kaiserschnitt
Ein geplanter Kaiserschnitt wirft einige Fragen auf. In der jüngsten Ausgabe des renommierten Deutschen Ärzteblattes findet sich eine kontroverse Leser-Diskussion zum Fachartikel „Indikationen, Vorzüge und Risiken einer elektiven Kaiserschnittoperationen“ (Autoren: Prof. Dr. Ioannis Mylonas, Prof. Dr. Klaus Friese). In seinem Leserbrief beleuchtet Dr. Roland Uphoff dort die Rechtslage rund um einen geplanten Kaiserschnitt. Laut Bundesgerichtshof sei der Kaiserschnitt dann eine Alternative zur Spontangeburt, wenn dem Kind bei der vaginalen Entbindung ernstzunehmende Gefahr drohe und zugleich Konstitution und Befindlichkeit der Mutter einen Kaiserschnitt zulassen. Dennoch, so der Experte für Geburtsschadensrecht, müsse die Letztentscheidung der Mutter überlassen werden: „Nach Aufklärung und unter Abwägung der Risiken hat die Mutter das letzte Wort.“
Die Autoren des streitbaren Fachbeitrags bestätigen in Ihrem Schlusswort zur Diskussion diese Ansicht. Ihr Fazit: „Bei einen elektiven bzw. geplanten Kaiserschnitt geht es [für die Ärzte] primär darum, sich die Risiken bzw. die Vor- oder Nachteile zu vergegenwärtigen und mit der Patientin zu besprechen. Letztendlich liegt juristische gesehen das Entscheidungsrecht bei der werdenden Mutter.“

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Kreißsaal ABC

Fortbildungsveranstaltung „Kreißsaal ABC“

Kreißsaal ABC

Anlässlich der Fortbildungsveranstaltung Kreißsaal ABC am 19. und 20.02.2016 habe ich erneut verschiedene Sachverhalte und Fälle referiert, um jungen Assistenzärzten/-ärztinnen zu verdeutlichen, welche medizinrechtlichen Dinge sie in ihrer täglichen Arbeit beachten müssen.

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Klare Mindestanforderungen an eine ‚gute Geburtshilfe‘

gute Geburtshilfe
Am 09.03.2016 habe ich im Rahmen einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung die Grundlagen des Geburtsschadensrechts und und Mindestanfoderungen einer guten Geburtshilfe erläutert.
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Bundeskonferenz des BvPP: 7 Module zur Begutachtung der neuen Pflegegrade

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Am 26.Februar 2016 habe ich an der Bundeskonferenz des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. (BvPP) teilgenommen. Das diesjährige Kernthema der Veranstaltung war das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) sowie das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA).

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Privatsphäre bei Häuslicher Pflege

Häuslicher Pflege
Privatsphäre bei Häuslicher Pflege: Die Zahl chronisch kranker Kinder, die daheim betreut werden, nimmt stetig zu. Immer öfter holen sich die Eltern dabei die Hilfe eines pädiatrischen Intensivpflegedienstes ins Haus. Doch was zunächst als Entlastung erscheint, kann auch zur Belastung werden. Wie lässt sich die nötige Privatheit wahren gegenüber Pflegepersonen, die unwillkürlich Einblick erhalten in die familiäre Intimsphäre. Wie lässt sich die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz finden? Der Artikel beleuchtet, welche Faktoren entscheiden sind für ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zum häuslichen Pflegepersonal.

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Rechtsstreit bei Geburtsschaden: Das sollten Sie wissen!

Strafanzeige oder Zivilprozess? Wann hat ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg? Was ist bei der Wahl eines Gutachters zu beachten? Und welche Kosten bringt ein Rechtsverfahren mit sich? Dr. Roland Uphoff stellt sich den Fragen der Journalistin Daniela Hofschneider, selbst Mutter eines geburtsgeschädigten Sohnes. In 7 informativen, anregenden Videos erläutert der Fachanwalt für Geburtsschadensrecht, was Eltern beachten müssen, um im Kampf gegen Klinik und Versicherung zu bestehen.

Teil 1

Interview: Informationen zu Dr. Roland Uphoff – Experte und Anwalt für Geburtsschadensrecht

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Frühgeburten: Wahl der richtigen Entbindungsklinik

Entbindungsklinik
Anknüpfend an meinen aktuell veröffentlichen Aufsatz in der Zeitschrift Kinderkrankenschwester 2016 möchte ich auf die Webseite www.perinatalzentren.org aufmerksam machen. Eine Seite, die für werdende Eltern und Ärzte wertvolle Informationen enthält – besonders die Wahl der Entbindungsklinik betreffend.

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Wahl des Entbindungsortes ist bereits im Vorfeld entscheidend

entbindungsortes

Die Wahl des Entbindungsortes sollte gut überdacht sein: In Deutschland werden jährlich ca. 9.000 Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 g geboren, die auf eine intensive medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung in spezialisierten Krankenhäusern angewiesen sind. Entscheidend ist, dass in einem solchen Fall – möglichst schon im Vorfeld – eine adäquate perinatale Versorgung und postnatale Therapie sichergestellt wird.

Der Beitrag beleuchtet, worauf dabei nach aktueller Rechtsprechung und geltenden AWMF-Leitlinien zu achten ist.

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5. Krefelder Tag der Kinderkrankenpflege

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Am 21.11.2015 habe ich zum Thema der sozialrechtlichen Möglichkeiten des besonderen Kindes beim 5. Krefelder Tag der Kinderkrankenpflege referiert.

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