Geburtsschadensrecht: Welche Kompetenzen braucht es?
Die Grundlagen des Geburtsschadensrechts
Persönliches Engagement und Empathie, medizinrechtliches Expertenwissen sowie medizinische Kompetenz – aus meiner Sicht sind das die Voraussetzungen, um erfolgreich im Bereich des Geburtsschadensrechts tätig zu sein.
Über diese Grundlagen für die Bearbeitung von Geburtsschadensverfahren habe ich beim 7. Kölner Expertengespräch erneut referiert. Das Ziel: Kolleginnen und Kollegen, die im Medizinrecht arbeiten, zu schulen und weiter zu bilden – sowie der Austausch darüber, welche Besonderheiten bei der Bearbeitung von Geburtsschadenssachen entscheidend sind.
Medizinisches Detailwissen ist unverzichtbar
Besonders bei Geburtsschäden ist spezielles medizinisches Fachwissen unverzichtbar und notwendig. Diese Kompetenz muss der Anwalt zusätzlich zu seinem medizinrechtlichen Spezialwissen aufweisen. Er braucht es, um Gutachten richtig zu lesen, oder um dem gerichtlichen Gutachter in der mündlichen Verhandlung vor Gericht mit der notwendigen Sachkenntnis entgegenhalten zu können. Aber auch juristisch gibt es viele Aspekte, die bei einer Klage auf Schadenersatz in entsprechenden Verfahren beachtet werden müssen.
Neben meinem Referat gab es außerdem wertvolle Beiträge von den Kollegen Herr Prof. Dr. Maier, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Marburg, sowie von Dr. Seeger, Chefarzt des Perinatalzentrums des Marienhospitals Fechter.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht