Zukunftsforum „Schwangerenmedizin“: Geburtshilfe im Interesse des Kindes

Milupa

Dr. Roland Uphoff und Maren Tschiedel von der Firma Milupa

Am 12.05.2017 war ich als Redner beim Zukunftsforum „Schwangerenmedizin“ in Radebeul geladen. Thema meines Vortrags war die Rolle und Verantwortung der Hebamme im Rahmen der geburtshilflichen Betreuung.

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Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern – Was geht?

03_kinderkrankenschwester_beitrag

In der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“, Ausgabe 04/2017 beleuchtet Dr. Roland Uphoff die Übertragung pflegerischer Maßnahmen auf die Eltern und deren Einbeziehung bei der Entlassung des Kindes.
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Medizinrechtstag

Eine „gute“ medizinische Behandlung darf nicht von der Vergütung abhängen

Medizinrechtstag

„Medizin und Standard“ – um dieses Thema drehten sich die Vorträge und Diskussionen des 6. Kölner Medizinrechtstag des Instituts für Medizinrecht, an dem meine Kollegen und ich teilgenommen haben. Grundlegende Frage: Wann ist eine Behandlung „standardgerecht“, sprich sorgfältig und gut?

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Teamwork

Sorgältige Aufklärung und gutes Teamwork verhüten Geburtsschäden

kinderkrankenpflege

Am 17. und 18.02.2017 habe ich erneut bei der Fortbildung von jungen Assistenzärzten und -ärztinnen beim sogenannten „Kreißsaal ABC“ in Wiesbaden referiert.

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Behindertentestament

Behindertentestament – Vorsorge der Eltern für ihre Kinder

Behindertentestament

Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.

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Schadensprävention

Schadensprävention in der Geburtshilfe erfordert gute Zusammenarbeit

Schadensprävention

Am 08. Februar war ich als Referent beim 11. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin der Universitätsfrauenklinik Aachen geladen. Thema meine Vortrages: Die notwendige Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Frauenarzt, Geburtshelfer in der Entbindungsklinik und Hebamme im Kreißsaal.

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Frühchen: Fehler bei der Befundung kehren Beweislast um

Frühchen

In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ betrachten Dr. Roland Uphoff und Rechtsanwalt Jan Tübben den Fall eines Frühchens, das nach unzureichender Befundabklärung durch eine Pilzinfektion dauerhafte neurologische Schäden davontrug. Befunderhebungsfehler und mangelhafte Dokumentation brachten das Krankenhaus hier buchstäblich in Beweisnot.
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Frühchen

Frühchen verdienen besondere Aufmerksamkeit in der Diagnostik

Frühchen

Eine fehlerhafte nachgeburtliche Überwachung Frühgeborener war Gegenstand gleich zweier von uns erfolgreich geführter Prozesse an den Landgerichten München (Az.: 9 O 16786/12) und Meiningen (Az.: 3 O 1112/12).

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Haftung

Haftung des Pflegepersonals bei verspäteter Notfalltherapie

Notfalltherapie

Die stationäre Betreuung schwerkranker Kinder ist äußerst vielschichtig, erfordert hohes Einfühlungsvermögen und großen Arbeitseinsatz. Nicht nur den Ärzten, sondern auch den zuständigen Kinderkrankenschwestern und -pfleger wird dabei ein besonderer Grad an Aufmerksamkeit, Reflexion und Zusammenarbeit abverlangt. Im Falle erlittener gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Kinder gehen die Gerichte daher neben einer Haftung für ärztliche Versäumnisse auch von einer Haftung des Pflegepersonals aus.
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Patientenrechte weiter stärken

Patientenrechte

„Drei Jahre Patientenrechtegesetz – Wie viel Recht braucht das Patientenwohl?“ Über diese Frage diskutierte Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, am 9. November in Berlin mit Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch ich war unter den rund 100 Gästen der Veranstaltung.
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