Podcast: Was man bei der Behandlung Neugeborener aus juristischer Sicht beachten sollte

Der Podcast der DSKN – Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene mit Prof. Dr. Mario Rüdiger. Eine Dreiviertelstunde für alle neonatologisch Interessierten, die keine Lust auf PowerPoint haben und trotzdem auf dem Laufenden bleiben wollen. Für medizinisches Personal, das sich um Schwangere und Neugeborene kümmert bzw. interessierte Laien.

Richtige Anwalt

Wer ist der richtige Anwalt?

Sollte mein Anwalt Experte für Geburtsschadenrecht sein? Ist es von Vorteil, einen Anwalt in der gleichen Stadt zu haben?

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Wichtig ist, dass Sie und Ihr Kind von einem im Geburtsschadensrecht erfahrenen und engagierten Anwalt vertreten werden. Ihr Fall erfordert eine ganz spezifische juristische Kompetenz und außerdem große medizinische Sachkenntnis.
Ob Ihr Anwalt in Ihrer Stadt sitzt, ist dagegen nicht so wichtig. Unsere Kanzlei etwa vertritt bundesweit Eltern von geburtsgeschädigten Kindern. Die Nähe zu Ihnen ist dabei keine Frage räumlicher Entfernung: Den Schriftwechsel mit der Versicherung des Arztes oder Krankenhauses senden wir Ihnen immer unmittelbar zu. Wir besprechen mit Ihnen regelmäßig das weitere Vorgehen. Einen Termin vor dem Landgericht nehmen wir zusammen mit Ihnen und ihrem Kind persönlich wahr. Wir schicken keine Vertretung oder einen anderen Anwalt!

Dr. Roland Uphoff

Wer ist Dr. Roland Uphoff?

Welches Team steckt hinter der Kanzlei Dr. Roland Uphoff? Welche Erfahrungen und  besonderen Kompetenzen sind dort vorhanden?

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Unsere Kanzlei umfasst ein Team aus mehreren im Bereich Geburtsschadens- und Arzthaftungsrecht erfahrenen und spezialisierten Anwälten. Wir besprechen Verfahren, Sachverhalte und Mandate auch im Team, so dass unsere Mandanten  immer von der gesammelten Kompetenz der Kanzlei profitieren.
Wir betreuen ausschließlich Fälle aus dem Bereich des Medizinrechts. Derzeit betreuen wir etwa 450 Verfahren, darunter schätzungsweise 300 Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern.

Kanzlei Dr. Roland Uphoff

Mehr als nur ein Anwalt?!

Wo reicht das Engagement über die anwaltliche Tätigkeit hinaus? Wie setzt sich die Kanzlei Dr. Roland Uphoff für eine bessere Geburtshilfe ein?

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Neben dem Anwaltsberuf bin ich in mehreren Organisationen ehrenamtlich tätig. Hervorzuheben ist hier besonders der Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe AKG. Der AKG kümmert sich seit über 25 Jahren um Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern mit dem Anliegen, diese zu informieren und Ihnen einen Austausch untereinander zu ermöglichen. Seit einigen Jahren bin ich dort Vorsitzender, berate dort unter anderem auch Eltern bei medizinrechtlichen Fragen.

Ähnlich gelagert ist mein Engagement für Plexuskinder e.V.. Auch dort informiere und berate ich betroffene Eltern. Daneben bin ich engagiert beim Bundesverband der häuslichen Kinderkrankenpfleger. Auch um mich selbst über neue Entwicklungen im Bereich der ambulanten Kinderkrankenpflege auf dem Laufenden zu halten.

Überdies pflege ich Kontakte zu zahlreichen Chefärzten und Krankenhausleitern. Dementsprechend bin ich regelmäßig zu Fortbildungen und Veranstaltungen eingeladen, um Ärzte und Krankenhauspersonal mit medizinrechtlichen Fragen Ihrer Tätigkeit zu konfrontieren.

Als Mitglied des AQUA-Instituts für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, setze ich mich außerdem für eine qualitätsgesicherte Geburtshilfe ein. Denn auch dazu beizutragen, dass es gar nicht erst zu Behandlungsfehlern kommt, sehe ich als meine Aufgabe.

Persönliches Kennenlernen

Persönliches Kennenlernen?

Gibt es die Möglichkeit auf ein persönliches Kennenlernen vorab?

Persönliches Kennenlernen

 

Wir können jederzeit einen Termin vereinbaren, um uns persönlich kennenzulernen. Sie können danach in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Wenn wir für Sie tätig sind, werden wir wichtige Fragen immer in einem persönlichen Gespräch erörtern (z. B. Müssen wir einen Prozess führen? Akzeptieren wir die Höhe einer Schadensersatzzahlung? Was ist bei einer Gerichtsverhandlung zu beachten?).

Falls Sie nichts dagegen haben, versuchen wir Sie auch zu Hause zu treffen, um Sie und ihr Kind in häuslicher Umgebung kennenzulernen. Auch wenn wir in Ihrer Nähe einen Gerichtstermin wahrnehmen, können wir uns „vor Ort“ besprechen.

 

Welche Kosten entstehen

Welche Kosten entstehen?

Wie hoch sind die Anwalts- und Prozesskosten? Und wer trägt die Kosten, wenn wir den Prozess verlieren?

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Die Gebühren eines Rechtsanwalts bestimmen sich gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach der Höhe des Schadenersatzes und Schmerzensgeldes, um welches gestritten wird. Gebühren und Kosten sind kein Geheimnis – wir sprechen darüber!

Im Falle eines Prozesses um eine Schadensersatzforderung von 100.000 € beispielsweise summieren sich die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit des eigenen Anwalts plus die des Gerichts plus die des gegnerischen Anwalts, der ja seine Kosten erstattet bekäme, wenn man den Prozess verliert, auf ungefähr 14.000 €. Wenn man 500.000 € einklagt, wird der gesamte Prozess ca. 25.000 €  teuer. Und klagt man 1.000.000 € ein, dann beläuft sich das Kostenrisiko auf ca. 40.000 €.

In Deutschland gilt der Grundsatz „The Winner takes all“. Wenn Sie als Eltern den Prozess gewinnen, bekommen Sie all Ihre Ausgaben wieder. Wenn Sie den Prozess nicht gewinnen, kann die Gegenseite alles zurückfordern.

Finanzielle Hilfe

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Was, wenn wir uns einen Prozess nicht leisten können? Können wir finanzielle Unterstützung erhalten?

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Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, einen Prozess  fremd zu finanzieren. Zum einen gibt es die so genannte „Prozessfinanzierung“ bei Versicherungen. Dabei verkauft man quasi seinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Versicherung. Und wenn man den Prozess gewinnt, muss man einen gewissen Anteil des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes abgeben – in der Regel sind das 30-40%. Hier sollte man in Ruhe abwägen, ob man im Erfolgsfall tatsächlich einen solch hohen Anteil des Betrages, der ja eigentlich dem Kind zugutekommen soll, abzugeben bereit ist.

Die zweite Möglichkeit ist die so genannte „Prozesskostenhilfe“. In diesem Fall wird Ihr Anwalt vom Staat bezahlt, und auch das Gericht erhebt keine Gebühren. Was bleibt, ist das Risiko, dass bei einer Niederlage vor Gericht der gegnerische Rechtsanwalt seine Kosten vom geburtsgeschädigten Kind zurückverlangt. Aber wenn das Kind kein eigenes Vermögen hat, kann der gegnerische Rechtsanwalt die Forderung nicht durchsetzen. Und als Eltern haften Sie hier nicht für die Prozessschulden ihres Kindes.

Was wird benötigt

Was wird benötigt?

Was wird von uns als Eltern benötigt, um erste Schritte einleiten zu können?

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Sie als Eltern sollten zuallererst ein Gedächtnisprotokoll schreiben, in dem sie die Geschehnisse der Schwangerschaft, Entbindung und der nachfolgenden kinderärztlichen Behandlung so schildern, wie Sie sie erinnern.

Neben diesem Gedächtnisprotokoll ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen (zu Schwangerschaft, Entbindung und weiterer kinderärztlicher Behandlung) zusammenzutragen. Das ist in erster Linie die Aufgabe des Anwaltes.

Der dritte Schritt ist dann die Überprüfung der Behandlungsunterlagen im Abgleich mit dem Gedächtnisprotokoll: stimmen die Behandlungsunterlagen mit dem überein, was Sie als Eltern erinnern? Und natürlich die medizinrechtliche Beurteilung: Hat der Arzt richtig oder falsch gehandelt?

Daneben werden benötigt: Der Mutterpass im Original, das Kinderuntersuchungsheft in Kopie sowie bereits vorhandene Arztbriefe, die Sie als Eltern zugeschickt bekommen haben.

Was gehört ins Gedächtnisprotokoll

Was gehört ins Gedächtnisprotokoll?

Was sollte in einem Gedächtnisprotokoll stehen? Wie ausführlich muss das sein?

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Das Gedächtnisprotokoll ist eine wesentliche Stütze für die Auseinandersetzung mit der Versicherung des betroffenen Arztes oder Krankenhauses sowie auch vor Gericht.

Im Gedächtnisprotokoll sollte wie in einem Tagebuch aufgeschrieben werden, an welche Geschehnisse und Dinge Sie sich aus der Schwangerschaft und der Entbindung sowie aus der kinderärztlichen Weiterbehandlung erinnern.

  • Gab es Auffälligkeiten in der Schwangerschaft (Bluthochdruck, Blutungen etc.)?
  • Was ist nach der Aufnahme im Krankenhaus passiert? Wer (Hebamme oder Arzt?) hat die Eingangsuntersuchung durchgeführt? Was ist Ihnen danach gesagt worden?
  • Gab es Besonderheiten unter der Geburt (akut auftretende Schmerzen, Änderung der kindlichen Herztöne, Blutungen etc.)? Was ist hierauf von den beteiligten Personen (Hebamme, Arzt, Krankenschwester) gesagt und gemacht worden?
  • Was ist während der Entbindung besprochen worden und was genau (von wem?) ist gesagt worden? Ist über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts gesprochen worden?
  • Wer war bei der Geburt des Kindes anwesend? Was ist von wem (Arzt bzw. Hebamme?) gemacht worden, um das Kind zu entwickeln?
  • Wie verlief die kinderärztliche Behandlung nach der Geburt und wie geht es dem Kind mit seiner Behinderung?

Das Gedächtnisprotokoll sollte so ausführlich wie möglich sein. Je mehr Sie schreiben desto besser. Zudem sollten Sie es so früh wie möglich schreiben.

Gedächtnisprotokoll

Wie wichtig ist das Gedächtnisprotokoll?

Welche Rolle spielt das Gedächtnisprotokoll im Verfahren? Wie werden im Vergleich dazu die Behandlungsunterlagen der Klinik bewertet?

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Zum einen dient das Gedächtnisprotokoll den Gerichten als Entscheidungshilfe. Zum anderen nützt es Ihnen als Gedächtnisstütze, um sich an alle Einzelheiten von Schwangerschaft und Entbindung bestmöglich zu erinnern. Die vom Gericht erfragten Details stammen so aus einem Dokument, das sie zu einem Zeitpunkt angefertigt haben, an dem Sie sich noch gut an die Geschehnisse erinnern konnten.

Neben Ihrem Protokoll liegt dem Gericht zudem üblicherweise die Behandlungsdokumentation des Arztes vor. Wenn sich Ihre Angaben und die des Arztes widersprechen, muss das Gericht entscheiden, wem Glauben geschenkt wird. Hierfür ist es sehr wichtig, dass Sie Ihr Gedächtnisprotokoll möglichst detailgetreu und authentisch schreiben.

Denn die Rechtsprechung geht dahin, dass die Behandlungsunterlagen des Arztes zunächst als Indiz gelten. Im Zweifelsfall wird das Gericht also die Behandlungsunterlagen als Grundlage für seine Entscheidung wählen. Finden sich darin jedoch weitere Unstimmigkeiten, kann das Gericht auch den Eltern folgen. Tatsache ist jedoch, dass die Behandlungsunterlagen so lange als richtig gelten, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Das Gedächtnisprotokoll ist hier deshalb besonders wichtig, weil sich oft in den Behandlungsunterlagen etwas nicht wiederfindet, woran sich die Eltern jedoch erinnern können. In diesem Fall gilt das Gedächtnisprotokoll als wichtige Grundlage für das Gericht.