Vortrag beim Pädiatrischen Rechtstag am 02.09.2025:
„Haftungsrecht: Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern – was geht?“
„Haftungsrecht: Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern – was geht?“
Anfang 2025 hat die Wirtschaftswoche erneut ihre Liste der renommiertesten Anwälte im Bereich Medizinrecht veröffentlicht – ein unverzichtbarer Leitfaden für Patienten, die rechtliche Unterstützung in diesem komplexen Rechtsgebiet suchen.
In einer Veranstaltung der Legial Prozessfinanzierung München habe ich am 14.06.2024 zu Bearbeitung und Strategien in der Vertretung von Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern aus anwaltlicher Sicht referiert.
Am 27.02.2023 habe ich auf Einladung des Bundesbeauftragten für die Patientenbelange in Berlin zum Stand der Patientenrechte referiert.
Nach 10 Jahre sog. „Patientenrechtegesetz“ ist aus meiner Sicht noch einiges zu verbessern und zu fordern:
Der Podcast der DSKN – Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene mit Prof. Dr. Mario Rüdiger. Eine Dreiviertelstunde für alle neonatologisch Interessierten, die keine Lust auf PowerPoint haben und trotzdem auf dem Laufenden bleiben wollen. Für medizinisches Personal, das sich um Schwangere und Neugeborene kümmert bzw. interessierte Laien.
Die geburtshilflichen Fachgesellschaften haben zusammen mit den Hebammenverbänden eine neue Leitlinie zur Geburtsbetreuung verabschiedet
Ich habe mich in einem Leserbrief, der demnächst in der Zeitschrift Geburtshilfe und Frauenheilkunde erscheinen wird, hierzu geäußert und deutliche Kritik geübt.
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Wie ist es, wenn eine Familie urplötzlich vor einem ganz neuen Leben steht, das so nicht geplant war? Einem Leben, in dem der Alltag Kopf steht und komplett neu organisiert werden muss.
In einem sehr ehrlichen Gespräch erzählt Sonja Wäger-Kuhn, Mutter eines 18-jährigen behinderten Sohnes, von ihren ganz persönlichen Erfahrungen. Sie berichtet, wie es ist, wenn man alle Pläne, die man für sein Leben gemacht hat, von heute auf morgen neu denken muss und welche Sorgen und Ängste damit einhergehen. Aber sie spricht auch und vor allem von den Freunden, die sie und ihre Familie im Alltag erleben. Denn Sonja Wäger-Kuhn hat gelernt, auf die schönen Dinge zu schauen und daraus Kraft zu schöpfen. „Mein Sohn kann vielleicht nicht sprechen, aber er kann lachen.“, sagt sie.
Wem das Gespräch gefällt, dem möchte ich auch unsere Interviewreihe mit Daniela Hofschneider ans Herz legen. Sie ist ebenfalls Mutter eines behinderten Kindes, und wir sprechen in jeder Episode über ein anderes Thema, das Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern bewegt. Alle Interviews findet ihr auf unserer Videoseite. Und wer mehr über Sonja Wäger-Kuhn erfahren möchte, findet weiter Infos auf ihrer Website www.sonnissiteoflife.de.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
In der stern TV-Sendung vom 4. Mai wurde das Porträt zweier Familien gezeigt, bei denen es durch den Einsatz des Medikaments Cytotec unter der Geburt zu schweren Komplikationen kam. Cytotec wird in der Geburtshilfe verwendet, um die Wehen einzuleiten. Es wurde für diesen Zweck offiziell jedoch nie zugelassen und kann daher ausschließlich als Off-Label-Medikament angewendet werden. In dieser Weise wird es Schwangeren in Deutschland seit Jahren regelmäßig verabreicht. Dabei wird es häufig zu hoch dosiert und kann so gefährliche Konsequenzen für Mutter und Kind haben. Immer wieder kommt es unter dem Einsatz von Cytotec zu gravierenden, teilweise auch tödlichen Zwischenfällen.
Eine der beiden Familien im stern TV-Porträt ist Familie Schröder, die ich seit acht Jahren anwaltlich vertrete. Tanja Schröder erhielt im Jahr 2008 Cytotec zur Geburtseinleitung – und dies, obwohl ihre Krankengeschichte das eigentlich verbot. Als Endometriose-Patientin mit vorausgegangener Operation war sie besonderen Risiken ausgesetzt. Trotzdem wurde das Medikament bei ihr eingesetzt, als die Geburt nicht von selbst begann. Die Gebärmutter von Tanja Schröder hielt den starken Wehenkontraktionen jedoch nicht stand und riss unter der Geburt. Sie und ihre Tochter Leonie haben nur knapp überlebt. Leonie kam schwer behindert zur Welt und ist seitdem zu 100 Prozent pflegebedürftig.
Das stern TV-Porträt über Familie Schröder können Sie hier sehen.
Im Studio sprechen Familie Schröder und ich nach dem Beitrag über die massiven Schwierigkeiten, mit denen Familien zu kämpfen haben, die in einem solchen Fall vor Gericht ziehen. Familie Schröder möchte sicher gehen, dass ihre Tochter auch zukünftig abgesichert ist – aber so einfach ist es nicht. Wir sprechen darüber, warum es so schwer ist zu beweisen, dass unter der Geburt Fehler gemacht wurden und so eine angemessene Entschädigung zu erwirken. Dabei geht es unter anderem auch um die Problematik der Gerichtsgutachten und darum, warum auch offenkundige Fehler nicht als solche benannt und beurteilt werden. Ein emotionaler Kraftakt für die Familien. Hinzu kommt, dass die Gerichtsverfahren sich teilweise über viele Jahre hinziehen. Aus meiner Sicht eine Strategie, die Eltern in die Knie zu zwingen, die parallel immer darum kämpfen müssen, ihren Alltag zu bewältigen. Diese körperliche, emotionale und finanzielle Belastung führt viele Betroffene über die Jahre an ihre Grenzen.
Das stern TV-Interview mit Familie Schröder können Sie hier sehen.
Zum Thema „Cytotec und die Folgen“ haben wir vor einiger Zeit bereits einen Blogbeitrag veröffentlicht, den Sie hier finden.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Im Februar ist ein sehr engagierter Artikel in der Fachzeitschrift kinderkrankenschwester (Ausgabe 2/22) erschienen. Darin beschreibt der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Henning Demann detailliert und kenntnisreich, welche besondere Bedeutung der Eltern-Kind-Bindung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eines Kindes zukommt. Und er erklärt, was dies konkret für die Arbeit des Pflegepersonals bedeutet.
Nach meiner Auffassung ist die Formulierung „Bindung sichert Überleben“ der wesentliche Leitsatz des Artikels. Er macht deutlich, wie sehr die Eltern-Kind-Beziehung gerade während eines Krankenhausaufenthalts von behandlungsbedürftigen Kindern im Vordergrund stehen muss. Eine angemessene, innige Bindung zwischen Eltern und Kindern ist kein Beiwerk. Sie ist die Grundlage für eine gesunde seelische und körperliche Entwicklung des Kindes. Dem Pflegepersonal kommt hier, neben der medizinischen Versorgung, entsprechend eine besondere Rolle und eine große Verantwortung zu.
Zunächst gilt es daher sicherzustellen, dass die Eltern keine Besucher sind und dass sie jederzeit uneingeschränkten Zutritt zu ihrem Kind haben. Auch die EACH-Charta (European Association for Children in Hospital) hält fest, dass ein Kind im Krankenhaus ein Anrecht auf seine Eltern hat. Dies zu ermöglichen und die Eltern darüber hinaus in ihrer Rolle angemessen zu unterstützen, ist neben der Pflege des kranken Kindes die zentrale Aufgabe des Pflegepersonals. Im Rahmen der familienorientierten Pflege und Unterstützung soll so die elterliche Position gestärkt und die pflegerische Kompetenz der Eltern, die vielfach bereits Experten bei der Versorgung ihres Kindes sind, weiterentwickelt werden.
Die Kinderkrankenpflegenden sind darüber hinaus aufgerufen, mit den Eltern die schwere psychosoziale Belastung, die ein Krankenhausaufenthalt bedeutet, zu meistern. Der Artikel betont, dass hier eine spezielle Kommunikation notwendig ist. Nur so lassen sich die Eltern ausreichend einbeziehen und es kann ihrem Bedürfnis nach Fürsorge für das eigene Kind entsprochen werden. Denn es wird zu Recht klargestellt: „Psychisch stabile Eltern fördern den Genesungsprozess der kranken Kinder. Hierfür müssen wir Fachkräfte die Situation der Betroffenen wahrnehmen.“ Dies erfordert große Sensibilität und ein besonderes Know-How.
Professionell Pflegende im Bereich der Kinderkrankenpflege sollten sich immer bewusst sein, welche besondere Herausforderung eine unter Krisenzeiten entstehende Eltern-Kind-Bindung im Kinderkrankenhaus bedeutet. Aber eben auch, welche gesellschaftliche Chance hier liegt: Bindungsfähige Menschen sind die Voraussetzung für ein gesundes soziales Miteinander. Und so bietet sich hier auch eine kleine, aber reale Möglichkeit, positiven Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklung zu nehmen.
Den gesamten Artikel können Sie jederzeit hier nachlesen.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
(Bildquelle: Shutterstock „A3pfamily“)
Im Rahmen des 16. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin habe ich nochmals zu der Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit im Kreißsaal referiert.
Nicht nur die obergerichtliche Rechtsprechung, sondern auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie die Deutsche Gesellschaft für perinatale Medizin fordern ausdrücklich, dass gewisse strukturelle und personelle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Facharztstandard in der Geburtshilfe, d. h. in der vorgeburtlichen Betreuung und im Kreißsaal zu gewährleisten.
Hierzu gehört auch eine klare Regelung, wann und zu welchem Zeitpunkt der erfahrene und kompetente Facharzt/-ärztin von der Hebamme zu rufen ist. Gerade bei aufgetretenen Pathologien muss die Hebamme zeitnah den Arzt/die Ärztin hinzurufen. Eine personelle Unterbesetzung im Kreißsaal kann niemals den aus rechtlicher Sicht geforderten sogenannten „Facharztstandard“ aufweichen. Nicht umsonst formulieren auch die Mutterschaftsrichtlinien, dass Dreh- und Angelpunkt der Schwangerenvorsorge und der geburtshilflichen Betreuung das frühzeitige Erkennen von Risiken für Mutter und/oder Kind erfordert.
Eine risikoadaptierte und vorausschauende Geburtshilfe ist in der Zusammenarbeit zwischen Hebamme und Facharzt/-ärztin im Kreißsaal unbedingt notwendig.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht