Geburtsschäden – welche Ansprüche können zivilrechtlich geltend gemacht werden?

Geburtsschäden und ihre rechtlichen Folgen

Neue Veröffentlichung in „Die Gynäkologie“

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Die Gynäkologie“ aus dem Hause Springer Nature habe ich gemeinsam mit Jan Philipp Bergmann, LL.M., einen Beitrag zu den zivilrechtlichen Folgen von Geburtsschäden veröffentlicht.

Kommt es im Rahmen einer Geburt zu Behandlungsfehlern, können die gesundheitlichen Auswirkungen für das betroffene Kind gravierend und dauerhaft sein. Gleichzeitig entstehen erhebliche rechtliche Ansprüche, die sowohl immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld als auch materielle Schäden – etwa Pflegekosten, Erwerbsschäden oder vermehrte Bedürfnisse – umfassen können.

Erhebliche Haftungsrisiken

Der Beitrag zeigt anhand eines konkreten Beispielfalls auf, welche Schadenspositionen im Geburtsschadensrecht typischerweise eine Rolle spielen und wie diese berechnet werden. Dabei wird deutlich, dass sich die Gesamtschäden in vielen Fällen auf sehr hohe Summen belaufen können und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen maßgeblich davon abhängt.

Aus medizinrechtlicher Sicht wird zugleich deutlich, dass im Bereich der Geburtshilfe besondere Sorgfalt erforderlich ist. Die Einhaltung medizinischer Leitlinien, eine umfassende Aufklärung sowie eine lückenlose Dokumentation sind wesentliche Voraussetzungen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Zugleich unterstreicht der Beitrag die Bedeutung einer funktionierenden Fehlerkultur und eines ausreichenden Versicherungsschutzes im medizinischen Bereich.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „Die Gynäkologie“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Doppelte Auszeichnung 2026 für Dr. Uphoff im Medizinrecht

Anfang 2025 hat die Wirtschaftswoche erneut ihre Liste der renommiertesten Anwälte im Bereich Medizinrecht veröffentlicht – ein unverzichtbarer Leitfaden für Patienten, die rechtliche Unterstützung in diesem komplexen Rechtsgebiet suchen.

Die renommiertesten Anwälte für Medizinrecht – Dr. Uphoff erneut ausgezeichnet

Anfang 2025 hat die Wirtschaftswoche erneut ihre Liste der renommiertesten Anwälte im Bereich Medizinrecht veröffentlicht – ein unverzichtbarer Leitfaden für Patienten, die rechtliche Unterstützung in diesem komplexen Rechtsgebiet suchen.

Geburtsschadensrecht braucht Experten

In einer Veranstaltung der Legial Prozessfinanzierung München habe ich am 14.06.2024 zu Bearbeitung und Strategien in der Vertretung von Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern aus anwaltlicher Sicht referiert.

Vortrag zum Festakt: 10 Jahre Patientenrechtegesetz in Berlin

Am 27.02.2023 habe ich auf Einladung des Bundesbeauftragten für die Patientenbelange in Berlin zum Stand der Patientenrechte referiert.
Nach 10 Jahre sog. „Patientenrechtegesetz“ ist aus meiner Sicht noch einiges zu verbessern und zu fordern:

Podcast: Was man bei der Behandlung Neugeborener aus juristischer Sicht beachten sollte

Der Podcast der DSKN – Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene mit Prof. Dr. Mario Rüdiger. Eine Dreiviertelstunde für alle neonatologisch Interessierten, die keine Lust auf PowerPoint haben und trotzdem auf dem Laufenden bleiben wollen. Für medizinisches Personal, das sich um Schwangere und Neugeborene kümmert bzw. interessierte Laien.

Leserbrief: Betrachtungen zu forensischen Aspekten der neuen AWMF-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“

Die geburtshilflichen Fachgesellschaften haben zusammen mit den Hebammenverbänden eine neue Leitlinie zur Geburtsbetreuung verabschiedet

Ich habe mich in einem Leserbrief, der demnächst in der Zeitschrift Geburtshilfe und Frauenheilkunde erscheinen wird, hierzu geäußert und deutliche Kritik geübt.

Leben und Alltag mit einem behinderten Kind – Im Gespräch mit Sonja Wäger-Kuhn

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Wie ist es, wenn eine Familie urplötzlich vor einem ganz neuen Leben steht, das so nicht geplant war? Einem Leben, in dem der Alltag Kopf steht und komplett neu organisiert werden muss.

In einem sehr ehrlichen Gespräch erzählt Sonja Wäger-Kuhn, Mutter eines 18-jährigen behinderten Sohnes, von ihren ganz persönlichen Erfahrungen. Sie berichtet, wie es ist, wenn man alle Pläne, die man für sein Leben gemacht hat, von heute auf morgen neu denken muss und welche Sorgen und Ängste damit einhergehen. Aber sie spricht auch und vor allem von den Freunden, die sie und ihre Familie im Alltag erleben. Denn Sonja Wäger-Kuhn hat gelernt, auf die schönen Dinge zu schauen und daraus Kraft zu schöpfen. „Mein Sohn kann vielleicht nicht sprechen, aber er kann lachen.“, sagt sie.

Wem das Gespräch gefällt, dem möchte ich auch unsere Interviewreihe mit Daniela Hofschneider ans Herz legen. Sie ist ebenfalls Mutter eines behinderten Kindes, und wir sprechen in jeder Episode über ein anderes Thema, das Eltern mit geburtsgeschädigten Kindern bewegt. Alle Interviews findet ihr auf unserer Videoseite. Und wer mehr über Sonja Wäger-Kuhn erfahren möchte, findet weiter Infos auf ihrer Website www.sonnissiteoflife.de.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Familie Schröder auf dem Sofa

Cytotec und die Folgen bei stern TV – Familie Schröder kämpft um Entschädigung

Familie Schröder auf dem Sofa

In der stern TV-Sendung vom 4. Mai wurde das Porträt zweier Familien gezeigt, bei denen es durch den Einsatz des Medikaments Cytotec unter der Geburt zu schweren Komplikationen kam. Cytotec wird in der Geburtshilfe verwendet, um die Wehen einzuleiten. Es wurde für diesen Zweck offiziell jedoch nie zugelassen und kann daher ausschließlich als Off-Label-Medikament angewendet werden. In dieser Weise wird es Schwangeren in Deutschland seit Jahren regelmäßig verabreicht. Dabei wird es häufig zu hoch dosiert und kann so gefährliche Konsequenzen für Mutter und Kind haben. Immer wieder kommt es unter dem Einsatz von Cytotec zu gravierenden, teilweise auch tödlichen Zwischenfällen.

Cytotec, trotz des offensichtlichen Risikos

Eine der beiden Familien im stern TV-Porträt ist Familie Schröder, die ich seit acht Jahren anwaltlich vertrete. Tanja Schröder erhielt im Jahr 2008 Cytotec zur Geburtseinleitung – und dies, obwohl ihre Krankengeschichte das eigentlich verbot. Als Endometriose-Patientin mit vorausgegangener Operation war sie besonderen Risiken ausgesetzt. Trotzdem wurde das Medikament bei ihr eingesetzt, als die Geburt nicht von selbst begann. Die Gebärmutter von Tanja Schröder hielt den starken Wehenkontraktionen jedoch nicht stand und riss unter der Geburt. Sie und ihre Tochter Leonie haben nur knapp überlebt. Leonie kam schwer behindert zur Welt und ist seitdem zu 100 Prozent pflegebedürftig.
Das stern TV-Porträt über Familie Schröder können Sie hier sehen.

Die gerichtliche Auseinandersetzung – ein Kraftakt

Im Studio sprechen Familie Schröder und ich nach dem Beitrag über die massiven Schwierigkeiten, mit denen Familien zu kämpfen haben, die in einem solchen Fall vor Gericht ziehen. Familie Schröder möchte sicher gehen, dass ihre Tochter auch zukünftig abgesichert ist – aber so einfach ist es nicht. Wir sprechen darüber, warum es so schwer ist zu beweisen, dass unter der Geburt Fehler gemacht wurden und so eine angemessene Entschädigung zu erwirken. Dabei geht es unter anderem auch um die Problematik der Gerichtsgutachten und darum, warum auch offenkundige Fehler nicht als solche benannt und beurteilt werden. Ein emotionaler Kraftakt für die Familien. Hinzu kommt, dass die Gerichtsverfahren sich teilweise über viele Jahre hinziehen. Aus meiner Sicht eine Strategie, die Eltern in die Knie zu zwingen, die parallel immer darum kämpfen müssen, ihren Alltag zu bewältigen. Diese körperliche, emotionale und finanzielle Belastung führt viele Betroffene über die Jahre an ihre Grenzen.
Das stern TV-Interview mit Familie Schröder können Sie hier sehen.

Zum Thema „Cytotec und die Folgen“ haben wir vor einiger Zeit bereits einen Blogbeitrag veröffentlicht, den Sie hier finden.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht