Frühchen: Fehler bei der Befundung kehren Beweislast um
In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ betrachten Dr. Roland Uphoff und Rechtsanwalt Jan Tübben den Fall eines Frühchens, das nach unzureichender Befundabklärung durch eine Pilzinfektion dauerhafte neurologische Schäden davontrug. Befunderhebungsfehler und mangelhafte Dokumentation brachten das Krankenhaus hier buchstäblich in Beweisnot.
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