Behindertentestament – Vorsorge der Eltern für ihre Kinder

Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.

Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.

Am 08. Februar war ich als Referent beim 11. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin der Universitätsfrauenklinik Aachen geladen. Thema meine Vortrages: Die notwendige Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Frauenarzt, Geburtshelfer in der Entbindungsklinik und Hebamme im Kreißsaal.

In der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ betrachten Dr. Roland Uphoff und Rechtsanwalt Jan Tübben den Fall eines Frühchens, das nach unzureichender Befundabklärung durch eine Pilzinfektion dauerhafte neurologische Schäden davontrug. Befunderhebungsfehler und mangelhafte Dokumentation brachten das Krankenhaus hier buchstäblich in Beweisnot.
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Eine fehlerhafte nachgeburtliche Überwachung Frühgeborener war Gegenstand gleich zweier von uns erfolgreich geführter Prozesse an den Landgerichten München (Az.: 9 O 16786/12) und Meiningen (Az.: 3 O 1112/12).

Die stationäre Betreuung schwerkranker Kinder ist äußerst vielschichtig, erfordert hohes Einfühlungsvermögen und großen Arbeitseinsatz. Nicht nur den Ärzten, sondern auch den zuständigen Kinderkrankenschwestern und -pfleger wird dabei ein besonderer Grad an Aufmerksamkeit, Reflexion und Zusammenarbeit abverlangt. Im Falle erlittener gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Kinder gehen die Gerichte daher neben einer Haftung für ärztliche Versäumnisse auch von einer Haftung des Pflegepersonals aus.
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„Drei Jahre Patientenrechtegesetz – Wie viel Recht braucht das Patientenwohl?“ Über diese Frage diskutierte Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, am 9. November in Berlin mit Experten aus Wissenschaft und Praxis. Auch ich war unter den rund 100 Gästen der Veranstaltung.
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Am 05.11.2016 war ich zu Gast auf dem Jahrestreffen des Vereins Plexuskinder e.V. in Kiel. Rund 40 Plexuskinder und betroffene Jugendliche waren mit Ihren Familien dabei, um sich zu Problemen rund um den Plexusschaden zu informieren. Und um sich mit den anwesenden Experten und untereinander auszutauschen.
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Am 02.11.2016 waren mein Kollege Rechtsanwalt Axel Näther und ich als Referenten bei einer Fortbildungsveranstaltung der Bundes-AOK geladen. Thema unseres Vortrags: Risiken und Fehler im Rahmen des Geburtsmanagements.

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift ‚Das Band‘, herausgegeben vom Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bvkm berichtet ausführlich über das Familienleben mit Kindern mit einer Behinderung.
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Patienten, Rechte, Entwicklung – so das Motto des 17. Deutschen Medizinrechtstags am 23. Und 24. September in Berlin. Unter der Moderation des bekannten Fernsehjournalisten und Rechtsexperten Karl-Dieter Möller entstand eine lebhafte Diskussion über die künftige Entwicklung der Patientenrechte.
