Aktuelle Urteile oder Berichte von Fällen.

OLG München spricht 65.000,00 € Schmerzensgeld bei einem Plexusschaden zu

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Lange hat es gedauert, letztlich hat es sich aber gelohnt. Ende 2001 wurde N. in der Amperklinik Dachau geboren. Obwohl die Geburt nur sehr zögerlich voranging und diese sogar zum Stillstand kam, wurde mit der werdenden Mutter aber nicht darüber gesprochen, dass sie durch einen Kaiserschnitt entbinden kann. Vielmehr entschied sich der Arzt ohne weitere Rücksprache für eine Entbindung durch eine sog. Vakuumextraktion. Hierdurch erlitt das Kind einen schweren Plexusschaden. Trotz mehrerer Operationen und bis heute andauernder Therapien kann das jetzt knapp 13jährige Mädchen ihren rechten Arm und die Hand nur äußerst eingeschränkt einsetzen. Neben diese körperlichen Beeinträchtigungen leidet sie nunmehr auch unter psychischen Belastungen durch Hänseleien.

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Wie gut ist die außerklinische Geburtshilfe?

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Folgende Anregungen und Fragen sowie Literatur und Studien sollen dazu beitragen, die sehr emotional geführte Diskussion des letzten Blog-Beitrags wieder auf eine faktische Grundlage zu stellen.

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Hebammen in Deutschland bekommen mehr Geld, um gestiegene Haftpflichtprämien zu bezahlen

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Die Krankenkassen und Hebammenverbände haben sich auf Druck des Bundesgesundheitsministers geeinigt, dass die Hebammen einen finanziellen Ausgleich für ihre gestiegenen Haftpflichtprämien erhalten (vgl. „Krankenkassen und Hebammen einigen sich“ in SPIEGEL ONLINE vom 5. August 2014). Es ist bemerkenswert, wie erfolgreich die Lobbyarbeit des Berufsstandes der Hebammen funktioniert und die ca. 5.000 Hebammen, die freiberuflich Geburten betreuen, es geschafft haben, ihren Hebammenstand derart darzustellen, dass ihre Existenz gefährdet sei, weil keine Haftpflichtversicherung sie mehr aufnehmen will bzw. weil sie unbezahlbar wird.

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Wie finde ich eine qualifizierte Geburtsklinik?

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, d. h. ein Gremium, welches mit verschiedenen Medizinjuristen und geburtshilflichen Frauenärzten zusammengesetzt sind, haben in einer grundlegenden Stellungnahme nochmals die Mindestanforderungen, bzw. geburtshilfliche Abteilungen formuliert und stellen klare Forderungen auf, um eine gute geburtshilfliche Versorgung sicherzustellen.

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Landgericht Koblenz verurteilt freiberufliche Hebamme und Chefarzt der Entbindungsklinik wegen schwerer geburtshilflicher Behandlungsfehler

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In einem aktuellen Urteil vom 14.05.2014 hat das Landgericht Koblenz die die Schwangerschaft betreuende, freiberuflich tätige Hebamme sowie den Chefarzt der Entbindungsklinik zum Schadenersatz wegen schwerer ärztlicher Behandlungsfehler verurteilt.

In der sehr fundierten Urteilsbegründung hat das Landgericht Koblenz herausgestellt, dass es einen schweren, d.h. groben Behandlungsfehler darstellt, wenn im Rahmen der Begleitung einer Schwangerschaft durch die Hebamme nicht spätestens dann eine fachärztliche Konsultation und Untersuchung veranlasst wird, wenn sich Schwierigkeiten oder Risiken während der Schwangerschaft feststellen lassen.

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WirtschaftsWoche zeichnet Kanzlei Uphoff aus

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Ich freue mich sehr, dass meine Kanzlei im Rahmen des aktuellen Top-Rankings der WirtschaftsWoche (Ausgabe 17) zu einer der acht besten Kanzleien im Fachbereich „Medizinrecht“ gekürt wurde. Hierbei speziell als Top-Kanzlei für Patienten und deren Angehörige.

Erstellt wurde das Ranking von einer unabhängigen Jury aus namhaften Experten, die in unterschiedlichsten Bereichen tätig sind. So ergab sich eine vielschichtige Bewertung der vorausgewählten 108 Kanzleien, aus denen zuletzt die Top-Kanzleien mit der größten Fachkompetenz ausgewählt wurden. Genaue Informationen zur Methodik der Auswahl finden Sie in Ausgabe 17 der WirtschaftsWoche, im Artikel: „Aufgeklärt und streitbar. Wer hilft Patienten, nach medizinischen Kunstfehlern recht zu bekommen. Und wem vertrauen Ärzte und Kliniken?“

Falls Sie den Artikel nachlesen möchten finden Sie hier eine Textversion zum Download.

Risiken der außerklinischen Geburtshilfe

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In Deutschland werden jedes Jahr etwa 10.000 Kinder an außerklinischen Geburtsorten zur Welt gebracht und von den hierzulande circa 20.000 Hebammen arbeiten rund 700 im außerklinischen Bereich. Durch die Diskussion über die gestiegenen Haftpflichtbeiträge für freie Hebammen sind diese in letzter Zeit stark in der Presse präsent. Bezug nehmend auf die allgemeine Berichterstattung und in Reaktion auf den Artikel „Das Ende der Hausgeburt“ in der Süddeutschen Zeitung, habe ich kürzlich einen Leserbrief verfasst, der von der SZ Ende Februar veröffentlicht wurde. Den Leserbrief können Sie sich hier anschauen.

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