Unterdokumentation bei Schulterdystokie
Erneut ist im Rahmen eines Zivilprozesses (hier: LG Augsburg (Az 072 O 4921/11)) um das Schicksal eines mit schwerer Armplexusschädigung geborenen Jungen bestätigt worden, dass es zum einen weder in der geburtshilflichen Praxis noch in der geburtshilflichen Literatur einen nennenswerten Unterschied zwischen einer Schulterdystokie und dem Phänomen einer sog. „erschwerten Schulter“ gibt. Das ist richtig und wichtig!





















