OLG München spricht 65.000,00 € Schmerzensgeld bei einem Plexusschaden zu
Lange hat es gedauert, letztlich hat es sich aber gelohnt. Ende 2001 wurde N. in der Amperklinik Dachau geboren. Obwohl die Geburt nur sehr zögerlich voranging und diese sogar zum Stillstand kam, wurde mit der werdenden Mutter aber nicht darüber gesprochen, dass sie durch einen Kaiserschnitt entbinden kann. Vielmehr entschied sich der Arzt ohne weitere Rücksprache für eine Entbindung durch eine sog. Vakuumextraktion. Hierdurch erlitt das Kind einen schweren Plexusschaden. Trotz mehrerer Operationen und bis heute andauernder Therapien kann das jetzt knapp 13jährige Mädchen ihren rechten Arm und die Hand nur äußerst eingeschränkt einsetzen. Neben diese körperlichen Beeinträchtigungen leidet sie nunmehr auch unter psychischen Belastungen durch Hänseleien.