Eltern übernehmen Pflegemaßnahmen – was geht?
Bei der Tagung des Bundesverbandes Häusliche Kinderkrankpflege Ende November in Bremen habe ich zum Thema „Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern“ referiert. Die zentrale Frage: „Können, dürfen und sollen pflegerische oder auch sonstige medizinische Maßnahmen auf Eltern übertragen werden?“
Bedürfnisse von Eltern schwer kranker oder behinderter Kinder
Eltern möchten in die Pflege ihres Kindes einbezogen werden – und in der Praxis kommt ihnen gerade in der häuslichen Pflege eine wichtige Rolle zu. Nach Betrachtung der Situation ist das medizin-ethische Fazit: In der Pflegepraxis ist aus ethischer, pflegerischer und familien-/kindorientierter Sicht die Einbindung und Übertragung von Maßnahmen an Eltern unabdingbar. Nach meinen eigenen Erfahrungen ist es oft beeindruckend, mit welcher Kompetenz und Professionalität pflegende Eltern ihre Kinder in häuslicher Umgebung zu versorgen.
Die rechtliche Lage
Eltern haben laut BGB allgemein „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen“. Die Delegation von professionellen pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten an Eltern ist möglich. Dabei sind wichtige Voraussetzungen und Grenzen zu beachten. Im Vordergrund steht eine patientenorientierte Risikoabschätzung bzw. das Wohl des Kindes. Die Übertragung von Pflegemaßnahmen ist abhängig von einer angemessenen Anleitung und Überwachung der Maßnahmen, der Schwierigkeit der Pflegemaßnahmen und Kompetenz der Eltern sowie von der Erreichbarkeit des Arztes oder Pflegepersonals.
Umsetzung in der Praxis
Im Rahmen einer familienzentrierten und patientenorientierten Pflege des Kindes habe ich auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Eltern die individuelle Versorgung des Kindes erlernen – und auch in der emotionalen Bewältigung dieser Krisensituation Unterstützung bekommen. Eltern befinden sich dabei auf einem Lernweg: Sie werden von anfänglich passiven Zuschauern im Umfeld einer technikdominierten Intensivmedizin zu anerkannten Partnerinnen der professionellen Akteure.
Eltern müssen trainiert, informiert, kompetent und ausreichend beraten werden. Für das Kind ist nichts wichtiger als die gute familiäre und häusliche Versorgung durch die Eltern.
Der Vortrag wurde laut dem Veranstalter von den Teilnehmern der Tagung sehr gut angenommen und hat entscheidend zum Gelingen der Tagung beigetragen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Mehr zum Bundesverband häusliche Kinderkrankenpflege e.V. finden Sie hier.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht
Meine Präsentation zu dem Thema können Sie sich hier ansehen: