Eltern übernehmen Pflegemaßnahmen – was geht?

Pflegemaßnahmen

Bei der Tagung des Bundesverbandes Häusliche Kinderkrankpflege Ende November in Bremen habe ich zum Thema „Delegation von Pflegemaßnahmen an die Eltern“ referiert. Die zentrale Frage: „Können, dürfen und sollen pflegerische oder auch sonstige medizinische Maßnahmen auf Eltern übertragen werden?“

Bedürfnisse von Eltern schwer kranker oder behinderter Kinder

Eltern möchten in die Pflege ihres Kindes einbezogen werden – und in der Praxis kommt ihnen gerade in der häuslichen Pflege eine wichtige Rolle zu. Nach Betrachtung der Situation ist das medizin-ethische Fazit: In der Pflegepraxis ist aus ethischer, pflegerischer und familien-/kindorientierter Sicht die Einbindung und Übertragung von Maßnahmen an Eltern unabdingbar. Nach meinen eigenen Erfahrungen ist es oft beeindruckend, mit welcher Kompetenz und Professionalität pflegende Eltern ihre Kinder in häuslicher Umgebung zu versorgen.

Die rechtliche Lage

Eltern haben laut BGB allgemein „die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen“. Die Delegation von professionellen pflegerischen und medizinischen Tätigkeiten an Eltern ist möglich. Dabei sind wichtige Voraussetzungen und Grenzen zu beachten. Im Vordergrund steht eine patientenorientierte Risikoabschätzung bzw. das Wohl des Kindes. Die Übertragung von Pflegemaßnahmen ist abhängig von einer angemessenen Anleitung und Überwachung der Maßnahmen, der Schwierigkeit der Pflegemaßnahmen und Kompetenz der Eltern sowie von der Erreichbarkeit des Arztes oder Pflegepersonals.

Umsetzung in der Praxis

Im Rahmen einer familienzentrierten und patientenorientierten Pflege des Kindes habe ich auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Eltern die individuelle Versorgung des Kindes erlernen – und auch in der emotionalen Bewältigung dieser Krisensituation Unterstützung bekommen. Eltern befinden sich dabei auf einem Lernweg: Sie werden von anfänglich passiven Zuschauern im Umfeld einer technikdominierten Intensivmedizin zu anerkannten Partnerinnen der professionellen Akteure.
Eltern müssen trainiert, informiert, kompetent und ausreichend beraten werden. Für das Kind ist nichts wichtiger als die gute familiäre und häusliche Versorgung durch die Eltern.

Der Vortrag wurde laut dem Veranstalter von den Teilnehmern der Tagung sehr gut angenommen und hat entscheidend zum Gelingen der Tagung beigetragen.
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Mehr zum Bundesverband häusliche Kinderkrankenpflege e.V. finden Sie hier.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Meine Präsentation zu dem Thema können Sie sich hier ansehen:

Engagement beim Jahrestreffen von Plexuskinder e.V.

Jahrestreffen

Informationen zu Gerichtsentscheiden bei Plexusschäden

Diesen November war ich zu Gast beim Jahrestreffen von Plexuskinder e.V. in Chemnitz. Dort haben sich etwa 30 Plexuskinder und betroffene Jugendliche sowie ihre Angehörigen getroffen, um sich zum Thema Plexusschaden zu informieren und auszutauschen. Regelmäßig stehen hier medizinische und rechtliche Themen im Fokus.
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Haftungsrecht in der Pflege

Mutterschaftsrichtlinien

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Risikominimierung vor und unter der Geburt: Mutterschaftsrichtlinien beachten

Mutterschaftsrichtlinien

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Geburtsschadensverfahren: Juristische Kompetenz, medizinischer Sachverstand und Empathie

Expertengespraech

Dr. Roland Uphoff, Sandra Peters, Prof. Dr. Feige und Prof. Maier

Beim 5. Kölner Expertengespräch der Roland Prozessfinanzierung wurde das Thema „Geburtsschäden“ einer interessanten Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkel unterzogen.

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Zukunftsforum „Schwangerenmedizin“: Geburtshilfe im Interesse des Kindes

Milupa

Dr. Roland Uphoff und Maren Tschiedel von der Firma Milupa

Am 12.05.2017 war ich als Redner beim Zukunftsforum „Schwangerenmedizin“ in Radebeul geladen. Thema meines Vortrags war die Rolle und Verantwortung der Hebamme im Rahmen der geburtshilflichen Betreuung.

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Medizinrechtstag

Eine „gute“ medizinische Behandlung darf nicht von der Vergütung abhängen

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„Medizin und Standard“ – um dieses Thema drehten sich die Vorträge und Diskussionen des 6. Kölner Medizinrechtstag des Instituts für Medizinrecht, an dem meine Kollegen und ich teilgenommen haben. Grundlegende Frage: Wann ist eine Behandlung „standardgerecht“, sprich sorgfältig und gut?

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Teamwork

Sorgältige Aufklärung und gutes Teamwork verhüten Geburtsschäden

kinderkrankenpflege

Am 17. und 18.02.2017 habe ich erneut bei der Fortbildung von jungen Assistenzärzten und -ärztinnen beim sogenannten „Kreißsaal ABC“ in Wiesbaden referiert.

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