Das Wohl des Kindes steht bei der Geburt an allererster Stelle
Während einer Geburt haben sich die Geburtshelfer zu vergewissern, dass es dem noch ungeborenen Kind gut geht und alles dafür zu tun, dass das Kind unbeeinträchtigt und ohne Schäden zur Welt kommt. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 16.05.2014 (Aktenzeichen: 26 U 178/12) diese Selbstverständlichkeit noch einmal herausgehoben und in einem von dem Senat zu entscheidenden Fall das verklagte Krankenhaus und die dort beschäftigten Ärzte darauf eingeschworen.




















