Kriterien für die Angemessenheit eines behindertengerechten Fahrzeuges
Das Landgericht Essen hat sich in einem aktuellen Urteil mit den Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto befasst, die der Haftpflichtversicherer des Klinikums, das einen Geburtsschaden verursacht hatte, nicht tragen wollte. Die von uns vertretene Klägerin wurde bereits 1985 geboren und hatte in einem 10-jährigen Verfahren erreicht, dass sämtliche Kosten, die ihr durch ihre Behinderung entstehen sollten, vom schädigenden Klinikum zu tragen waren. Dazu gehörte auch ein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug. Das erste Fahrzeug wurde von ihren Eltern mit ihr fast 20 Jahre und über 200.000 km genutzt. Nun stand der Ersatz dieses Fahrzeuges an.




















