Aufklärungsmangel, Behandlungsfehler oder Schicksal?
Die rechtlichen Fragestellungen rund um das Auftreten einer sogenannten Armplexusparese beschreibe ich eingehend als Gastautor einer neuen medizinischen Monografie.
Die rechtlichen Fragestellungen rund um das Auftreten einer sogenannten Armplexusparese beschreibe ich eingehend als Gastautor einer neuen medizinischen Monografie.
Wenn man gerichtliche Verfahren begleitet, wundert man sich oftmals, wie lange diese Verfahren dauern. Dass das Verfahren ins Stocken gerät, liegt nicht immer daran, dass der Sachverhalt besonders kompliziert ist, sich bestimmte, aber entscheidende Unterlagen nicht beschaffen lassen oder ein Beteiligter erkrankt ist. Manchmal sind sowohl Kläger als auch Beklagte ratlos, warum sich in einer Sache überhaupt keine Bewegung mehr einstellt.
„Schulterdystokie und Plexusparese – schicksalhaft?“, so der Titel meines Vortrags auf dem Seminar für Chef- und OberärztInnen der Geburtsmedizin am 7. und 8. Juli in Köln. Im Mittelpunkt dabei die Frage: Was ist im Sinne einer vorgeburtlichen Risikoabschätzung und einer Risikominimierung unter der Geburt aus medizinjuristischer Sicht zu tun, falls die Gefahr einer Schulterdystokie besteht?
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Emotionaler Sekundenkleber – so lautet die griffige Formel für das Bonding, die erste innige Bindung zwischen Mutter und Kind. Als entscheidend gelten hier die Minuten und Stunden nach der Geburt. Dass diese sensible Phase in den meisten Geburtskliniken heute besonders respektiert wird, ist daher grundsätzlich zu begrüßen.
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Beim 5. Kölner Expertengespräch der Roland Prozessfinanzierung wurde das Thema „Geburtsschäden“ einer interessanten Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkel unterzogen.
Am 12.05.2017 war ich als Redner beim Zukunftsforum „Schwangerenmedizin“ in Radebeul geladen. Thema meines Vortrags war die Rolle und Verantwortung der Hebamme im Rahmen der geburtshilflichen Betreuung.
In der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“, Ausgabe 04/2017 beleuchtet Dr. Roland Uphoff die Übertragung pflegerischer Maßnahmen auf die Eltern und deren Einbeziehung bei der Entlassung des Kindes.
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„Medizin und Standard“ – um dieses Thema drehten sich die Vorträge und Diskussionen des 6. Kölner Medizinrechtstag des Instituts für Medizinrecht, an dem meine Kollegen und ich teilgenommen haben. Grundlegende Frage: Wann ist eine Behandlung „standardgerecht“, sprich sorgfältig und gut?
Am 17. und 18.02.2017 habe ich erneut bei der Fortbildung von jungen Assistenzärzten und -ärztinnen beim sogenannten „Kreißsaal ABC“ in Wiesbaden referiert.
Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.