Dr. Roland Uphoff ist erneut Top-Rechtsanwalt für Medizinrecht
Mit der Aufnahme in die Anwaltsliste 2018 des FOCUS-SPEZIAL wurde ich das zweite Jahr in Folge für meine Arbeit als Fachanwalt für Medizinrecht ausgezeichnet. Das Ergebnis beruht auf einer Befragung von Experten in ganz Deutschland.
Gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Statista hat der FOCUS im Frühjahr 2018 Rechtsanwälte in Deutschland erneut nach ihren Empfehlungen für 10 juristische Fachgebiete gefragt. Hierfür wurde die Stichprobe aus dem Vorjahr qualitativ und quantitativ umfassend überarbeitet und erweitert. Insgesamt wurden 17.000 Einzelempfehlungen abgegeben und 5.770 Rechtsanwälte haben an der Befragung teilgenommen.
Für den Bereich Medizinrecht finden sich in diesem Jahr 14 Anwälte auf der Top-Liste. Dabei wurden nur vier Fachanwälte auf diesem Gebiet besonders häufig von Kollegen empfohlen. Umso mehr freut es mich, dass ich es unter die vier Top-Rechtsanwälte für Medizinrecht geschafft habe.
Seit 27 Jahren bin ich als Fachanwalt im Bereich Medizinrecht tätig. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt dabei im Geburtsschadens- und Arzthaftungsrecht. Als Team erfahrener Medizinrechtler bemühen wir uns sensibel und zugleich fachgerecht auf die Bedürfnisse unserer Mandanten, betroffener Eltern und Kinder, einzugehen. Wir freuen uns sehr über die positive Einschätzung unserer Arbeit durch fachkundige Kollegen und bedanken uns herzlich für diese Auszeichnung.
Ein Beitrag von:
Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht