Aktuelle Urteile oder Berichte von Fällen.

Geplanter Kaiserschnitt: „Die Entscheidung liegt bei der Mutter“

Kaiserschnitt
Ein geplanter Kaiserschnitt wirft einige Fragen auf. In der jüngsten Ausgabe des renommierten Deutschen Ärzteblattes findet sich eine kontroverse Leser-Diskussion zum Fachartikel „Indikationen, Vorzüge und Risiken einer elektiven Kaiserschnittoperationen“ (Autoren: Prof. Dr. Ioannis Mylonas, Prof. Dr. Klaus Friese). In seinem Leserbrief beleuchtet Dr. Roland Uphoff dort die Rechtslage rund um einen geplanten Kaiserschnitt. Laut Bundesgerichtshof sei der Kaiserschnitt dann eine Alternative zur Spontangeburt, wenn dem Kind bei der vaginalen Entbindung ernstzunehmende Gefahr drohe und zugleich Konstitution und Befindlichkeit der Mutter einen Kaiserschnitt zulassen. Dennoch, so der Experte für Geburtsschadensrecht, müsse die Letztentscheidung der Mutter überlassen werden: „Nach Aufklärung und unter Abwägung der Risiken hat die Mutter das letzte Wort.“
Die Autoren des streitbaren Fachbeitrags bestätigen in Ihrem Schlusswort zur Diskussion diese Ansicht. Ihr Fazit: „Bei einen elektiven bzw. geplanten Kaiserschnitt geht es [für die Ärzte] primär darum, sich die Risiken bzw. die Vor- oder Nachteile zu vergegenwärtigen und mit der Patientin zu besprechen. Letztendlich liegt juristische gesehen das Entscheidungsrecht bei der werdenden Mutter.“

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Privatsphäre bei Häuslicher Pflege

Häuslicher Pflege
Privatsphäre bei Häuslicher Pflege: Die Zahl chronisch kranker Kinder, die daheim betreut werden, nimmt stetig zu. Immer öfter holen sich die Eltern dabei die Hilfe eines pädiatrischen Intensivpflegedienstes ins Haus. Doch was zunächst als Entlastung erscheint, kann auch zur Belastung werden. Wie lässt sich die nötige Privatheit wahren gegenüber Pflegepersonen, die unwillkürlich Einblick erhalten in die familiäre Intimsphäre. Wie lässt sich die richtige Balance zwischen Nähe und Distanz finden? Der Artikel beleuchtet, welche Faktoren entscheiden sind für ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zum häuslichen Pflegepersonal.

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Wahl des Entbindungsortes ist bereits im Vorfeld entscheidend

entbindungsortes

Die Wahl des Entbindungsortes sollte gut überdacht sein: In Deutschland werden jährlich ca. 9.000 Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 g geboren, die auf eine intensive medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung in spezialisierten Krankenhäusern angewiesen sind. Entscheidend ist, dass in einem solchen Fall – möglichst schon im Vorfeld – eine adäquate perinatale Versorgung und postnatale Therapie sichergestellt wird.

Der Beitrag beleuchtet, worauf dabei nach aktueller Rechtsprechung und geltenden AWMF-Leitlinien zu achten ist.

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Dokumentation

Informationsfluss und Dokumentation sind entscheidend bei Komplikationen während der Geburt

Dokumentation

Eine 36jährige Frau kommt mit Wehen in eine Geburtsklinik. In den ersten Stunden der Betreuung bekommt sie vaginale Blutungen. In der Folge mehren sich Zeichen einer vorzeitigen Plazentaablösung und akuter Gefahren für das Kind (u.a. sinkende Herzfrequenz), auf die das Geburtsteam nicht angemessen reagiert. Schließlich wird ein Notkaiserschnitt eingeleitet. Danach verschlechtert sich der Zustand des Kindes weiter. Notarzt und Neonatologen werden unverständlich spät hinzugerufen, eine Intubation zur Beatmung misslingt. Bei Eintreffen des neonatologischen Notfallteams hat das Kind keinen Puls mehr und muss reanimiert werden. Dies gelingt, seine Blutwerte bessern sich jedoch nicht. In der Folge entwickelt sich eine schwerste zerebrale Schädigung beim Kind. Die schriftliche Dokumentation der Geburt erscheint lückenhaft und wirft Fragen auf, warum das Geburtsteam mehrfach unverständlich spät reagierte und warum einige notwendig erscheinende Schritte ausblieben.

Zum Thema Informationsfluss und Dokumentation wärend der Geburt haben wir einen Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ verfasst.

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Das medizinische Gutachten: Veröffentlichung in „Der Gynäkologe“ (Springer Verlag)

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Das medizinische Gutachten – diesen Artikel habe ich im Juli 2015 gemeinsam mit meinem Kollegen Joachim Hindemith in der Zeitschrift „Der Gynäkologe“ des Springer Verlages (Heft 7) veröffentlicht. Dabei gehen wir der Frage nach, was bei der Abfassung medizinischer Fachgutachten aus juristischer Sicht zu beachten ist. Den vollständigen Artikel können Sie ab sofort hier auf unserem Blog nachlesen!
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Landgericht Paderborn spricht 400.000 € Schmerzensgeld zu

Kommentar von Petra Marschewski

Wie lange darf eine Schwangere, die ohne Geburtsbestrebungen notfallmäßig in einem Krankenhaus aufgenommen wird, ohne ärztliche Kontrolle bleiben? Muss das kindliche Wohlbefinden ebenfalls engmaschig überprüft werden? Mit diesen Fragen hat sich das Landgericht Paderborn kürzlich beschäftigt. In dem im März 2015 entschiedenen Fall handelte es sich um eine Entbindung eines im Jahre 2007 geborenen Kindes, welches eine irreparable Cerebralparese mit massiven Beeinträchtigungen erlitt.

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Unterdokumentation bei Schulterdystokie

Kommentar von Jan Tübben zu Urteil zu Plexusverletzung

Erneut ist im Rahmen eines Zivilprozesses (hier: LG Augsburg (Az 072 O 4921/11)) um das Schicksal eines mit schwerer Armplexusschädigung geborenen Jungen bestätigt worden, dass es zum einen weder in der geburtshilflichen Praxis noch in der geburtshilflichen Literatur einen nennenswerten Unterschied zwischen einer Schulterdystokie und dem Phänomen einer sog. „erschwerten Schulter“ gibt. Das ist richtig und wichtig!

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9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin in Aachen

Geburtsmedizin

Beim 9. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin, der von der Klinik für Gynäkologie und Geburtsmedizin der Uniklinik RWTH Aachen organisiert wurde, ist von meiner Seite speziell zu häufigen haftungsrechtlichen Problemen in der Geburtshilfe referiert worden.

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Die barrierefreie Immobilie im Schadensersatzrecht

Die barrierefreie Immobilie im Schadensersatzrecht

Die Eltern von geburtsgeschädigten Kindern müssen oftmals feststellen, dass ihre bisherige wohnliche Lebenssituation nicht ausreicht, um den mit zunehmenden Alter steigenden Lebens-, Pflege- und Therapiebedürfnissen ihres Kindes angemessen gerecht zu werden. Daher geht es in Schadensersatzprozessen neben dem Schmerzensgeld und den Kosten für Heil- und Therapiemaßnahmen auch oftmals um die Frage der Kostentragung für die entsprechenden wohnlichen Veränderungen.

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Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. in Geseke

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Beim Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. am 29. November 2014  in Geseke stand in diesem Jahr das Thema Sport und Selbstkonzept im Vordergrund. Viele Kinder mit Plexusparese vergleichen sich im Alltag mit gesunden Kindern und stoßen dabei schnell an ihre sportlichen Grenzen. Wie Eltern ihren Kindern helfen können diese Schwierigkeiten zu überwinden, um so mehr Lebensqualität für ihre Kinder zu schaffen, stand im Zentrum des diesjährigen Treffens, bei dem über hundert Teilnehmer und fast dreißig Betroffene dabei waren.

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