Behindertentestament – Vorsorge der Eltern für ihre Kinder
Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.
Kürzlich waren Rechtsanwalt Dr. Roland Uphoff, Rechtsanwalt Jan Tübben und ich zu Gast auf einer Veranstaltung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.
Am 08. Februar war ich als Referent beim 11. Intensivkurs Pränatal- und Geburtsmedizin der Universitätsfrauenklinik Aachen geladen. Thema meine Vortrages: Die notwendige Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem Frauenarzt, Geburtshelfer in der Entbindungsklinik und Hebamme im Kreißsaal.
Am 05.11.2016 war ich zu Gast auf dem Jahrestreffen des Vereins Plexuskinder e.V. in Kiel. Rund 40 Plexuskinder und betroffene Jugendliche waren mit Ihren Familien dabei, um sich zu Problemen rund um den Plexusschaden zu informieren. Und um sich mit den anwesenden Experten und untereinander auszutauschen.
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Am 22.10.2016 war ich als Referent auf dem 8. Dresdner Herbsttag des Universitätskinderklinikums Dresden geladen. Unter der Überschrift „Die Station gibt ab: Eltern handeln – Pflege verantwortet?“ habe ich erörtert, welche pflegerischen Maßnahmen auf Eltern übertragen werden können und dürfen.
Am 02.11.2016 waren mein Kollege Rechtsanwalt Axel Näther und ich als Referenten bei einer Fortbildungsveranstaltung der Bundes-AOK geladen. Thema unseres Vortrags: Risiken und Fehler im Rahmen des Geburtsmanagements.
Am 16./17.09.2016 hat erneut das Kreißsaal – ABC für Assistenzärzte und -ärztinnen und für Hebammen stattgefunden. Bei meinem medizinrechtlichen Vortrag habe ich anhand von zwei Fallbeispielen deutlich gemacht, wie wichtig die Information und Aufklärung der werdenden Mutter ist.
Zum zweiten Mal bereits war ich am 1. und 2. Juli 2016 beim Seminar „Leitung und Verantwortung in Pränatal- und Geburtsmedizin“, einer Veranstaltung für Chefärztinnen und Chefärzte sowie Leitende Oberärztinnen und Oberärzte, als Redner geladen.
Am 07. und 08. Mai diesen Jahres fand die Bundestagung des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe (AKG) im Haus Venusberg in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Programms stand das neue Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Als führende Kanzlei für Geburtsschadensrecht haben wir die Tagungsteilnehmer hier zu aktuellen rechtlichen Fragen informiert.
Anlässlich der Fortbildungsveranstaltung Kreißsaal ABC am 19. und 20.02.2016 habe ich erneut verschiedene Sachverhalte und Fälle referiert, um jungen Assistenzärzten/-ärztinnen zu verdeutlichen, welche medizinrechtlichen Dinge sie in ihrer täglichen Arbeit beachten müssen.
Am 09.03.2016 habe ich im Rahmen einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung die Grundlagen des Geburtsschadensrechts und und Mindestanfoderungen einer guten Geburtshilfe erläutert.
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