2. Kölner Expertengespräch: Geburtsschäden und Arzthaftungsrecht
Am 27.11.2015 habe ich bei dem 2. Kölner Expertengespräch der Roland ProzessFinanz AG Köln über Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse in der Geburtshilfe referiert.
Am 27.11.2015 habe ich bei dem 2. Kölner Expertengespräch der Roland ProzessFinanz AG Köln über Behandlungsfehler und Aufklärungsversäumnisse in der Geburtshilfe referiert.
Eine 36jährige Frau kommt mit Wehen in eine Geburtsklinik. In den ersten Stunden der Betreuung bekommt sie vaginale Blutungen. In der Folge mehren sich Zeichen einer vorzeitigen Plazentaablösung und akuter Gefahren für das Kind (u.a. sinkende Herzfrequenz), auf die das Geburtsteam nicht angemessen reagiert. Schließlich wird ein Notkaiserschnitt eingeleitet. Danach verschlechtert sich der Zustand des Kindes weiter. Notarzt und Neonatologen werden unverständlich spät hinzugerufen, eine Intubation zur Beatmung misslingt. Bei Eintreffen des neonatologischen Notfallteams hat das Kind keinen Puls mehr und muss reanimiert werden. Dies gelingt, seine Blutwerte bessern sich jedoch nicht. In der Folge entwickelt sich eine schwerste zerebrale Schädigung beim Kind. Die schriftliche Dokumentation der Geburt erscheint lückenhaft und wirft Fragen auf, warum das Geburtsteam mehrfach unverständlich spät reagierte und warum einige notwendig erscheinende Schritte ausblieben.
Zum Thema Informationsfluss und Dokumentation wärend der Geburt haben wir einen Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ verfasst.
In meinem Blogbeitrag vom 07.05.2015 hatte ich ein vor dem Landgericht Essen geführten Prozess thematisiert, in dem sich der Haftpflichtversicherer eines Krankenhauses, das den schwersten zerebralen Schaden eines Kindes zu vertreten hat, weigerte, die Kosten für die Neuanschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs zu übernehmen, das zu diesem Zweck umgebaut wurde.
Das Kind bzw. die Familie war dadurch genötigt, ein Darlehen aufzunehmen, um das dringend erforderliche neue Auto zu finanzieren. In dem Prozess ging es also um die Anschaffungs- wie auch um die Finanzierungskosten.
Der Umgang mit Kaiserschnitten ist immer wieder kontrovers: Eine Frankfurter Richterin führt seit sieben Jahren Prozesse, um den Tod ihres Sohnes im Kreißsaal aufzuklären. Sie glaubt, dass das Klinikpersonal nicht rechtzeitig gehandelt hat: die Ärzte hätten zu lange mit dem Kaiserschnitt gewartet. Bis heute herrscht in vielen Kliniken ein ideologiebefrachteter Umgang mit Kaiserschnitten. Dabei sollte die letzte Entscheidung über den Geburtsverlauf bei der Frau liegen. Hierauf nehme ich auch in meinem Leserbrief Bezug, der in der jüngsten Ausgabe des Spiegels (45/2015) veröffentlicht wurde.
Am 09./10.10.2015 hat sich der Verein Plexuskinder zum fünfjährigen Jubiläum in Ulm getroffen, um sich dort erneut über neue Entwicklungen in der Plexuschirurgie, der Geburtshilfe und den Möglichkeiten der Inklusion auszutauschen.
In den vergangenen Wochen hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit dem Thema „Zusatzangebote in der Schwangerschaft“ zu Diskussionen geführt, ob den werdenden Müttern während der Schwangerschaft zu viel und zu häufig Vorsorgeuntersuchungen oder Zusatzangebote unterbreitet werden.
Die „Studie“ der Bertelsmann-Stiftung, die von einer ehemaligen Hebamme und nunmehr Mitarbeiterin der Hochschule für Gesundheit im „Studienbereich Hebammenkunde“ mitherausgegeben worden ist, kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass Schwangere immer früher und öfter Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft durchführen lassen. Es wird von einer „Medikalisierung der Schwangerschaft“ gesprochen.
Der Berufsverband der Frauenärzte sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe haben hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben, die Beachtung finden muss.
In Anknüpfung an den Blogbeitrag vom 09.07.2015 „Zur Bedeutung medizinischer Leitlinien im Geburtsschadensprozess (Teil 1)“ soll an dieser Stelle erneut die Leitlinie zur Anwendung des CTG’s unter der Geburt behandelt werden.
Im Rahmen eines Zivilprozesses vor dem Oberlandesgericht Köln (Az: 5 U 169/11) stand erneut die Frage der CTG-Interpretation anhand des sogenannten FIGO-Scores in Rede. Mit diesem Score ist es den Behandlern unter der Geburt möglich, Veränderungen des CTG’s in normal/suspekt/pathologisch einzuordnen und eine mögliche Gefährdung des Kindes intrauterin zu erkennen und zu antizipieren.
Das medizinische Gutachten – diesen Artikel habe ich im Juli 2015 gemeinsam mit meinem Kollegen Joachim Hindemith in der Zeitschrift „Der Gynäkologe“ des Springer Verlages (Heft 7) veröffentlicht. Dabei gehen wir der Frage nach, was bei der Abfassung medizinischer Fachgutachten aus juristischer Sicht zu beachten ist. Den vollständigen Artikel können Sie ab sofort hier auf unserem Blog nachlesen!
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Fair bleiben, kritische Gutachten anerkennen, Entschuldigungen anbieten, vertrauensbildende Maßnahmen ergreifen, schnell angemessene Vorschüsse zahlen – dies sind nur einige Vorschläge an deutsche Versicherer, wie sie die Schadensregulierung aus Sicht der Betroffenen verbessern können.
Die Diskussion über Hausgeburten, Geburtshäuser und auch über die Schließung kleiner geburtshilflicher Abteilungen in vor allem ländlichen Kliniken wird in Deutschland ausgesprochen erbittert geführt. Dabei wird von den Befürwortern des Erhalts auch kleiner geburtshilflicher Abteilungen ins Feld geführt, dass sichergestellt werden muss, dass Gebärende keine zu lange Anfahrt zu einer Klinik haben. Die Frage nach der Qualität der dann ortsnah vorgehaltenen Geburtshilfe rückt dabei leider oftmals in den Hintergrund.