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Über Diesen Blog
Eltern von geburtsgeschädigten Kindern beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, ob jemand für die Behinderung ihres Kindes verantwortlich ist.
Auf diesem Blog beantwortet Spezialist Dr. Roland Uphoff Fragen von betroffenen Eltern. Was muss ich beachten? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss? Welche Chance habe ich, Schadenersatz zu fordern?
Zur Kanzlei Dr. Roland Uphoff
Auf diesem Blog beantwortet Spezialist Dr. Roland Uphoff Fragen von betroffenen Eltern. Was muss ich beachten? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss? Welche Chance habe ich, Schadenersatz zu fordern?
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Kontakt
Dr. Roland Uphoff
Kanzlei für Arzthaftungs- und
Geburtsschadensrecht
Heinrich-von-Kleist-Str. 4
53113 Bonn
Telefon: (0228) 53 89 488
Fax: (0228) 53 89 487
E-Mail: mail@uphoff.de
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Geburtsschadensrecht
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Telefon: (0228) 53 89 488
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